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Stadt Köln

Anforderung des Nachweises über SARS-CoV2 mittels PCR-Test

Die Oberbürgermeisterin
Gesundheitsamt
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefax   0221/221-23553
Getestete Person
Angaben zum Test
Nur Personen, die im Infektionsschutzzentrum im Gesundheitsamt oder durch die mobilen Abstrichdienste getesteten wurden, können beim Gesundheitsamt den Nachweis eines positiven PCR Tests anfordern.
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