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Stadt Köln

Meldung Impfnachweis
§20a Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die Oberbürgermeisterin
Gesundheitsamt
Neumarkt 15-21
50667 Köln
meldende Einrichtung
mitarbeitende Person
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Grund der Meldung
Immunitätsnachweis durch Impfnachweis nach § 2 Nr. 3 SchAusnahmV (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes)
Immunitätsnachweis durch Genesenennachweis nach § 2 Nr. 5 SchAusnahmV
Ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine COVID-19-Impfung nicht gegeben werden darf
Es bestehen Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit der oder des vorgelegten
Nachweise (falls vorhanden)
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