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Stadt Köln



Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung
zur Zinsvergünstigung
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen
Abteilung für Wohnberechtigungsschein
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon   0221 / 221-0
Telefax   0221 / 221 22771
E-Mail
Persönliche Vorsprache:
Montag, Dienstag, Donnerstag
8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 15.30 Uhr
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen:
Linie 1, 9, 159 Haltestelle Kalk Post oder
S-Bahnhaltestelle: Trimbornstraße
Füllt die Behörde aus:

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Zinsvergünstigung

Familienstand seit
Familienangehörige und andere Personen, die mit der antragstellenden Person am Stichtag laut Schreiben der NRW Bank in Haushaltsgemeinschaft die Wohnung bewohnt haben:
Familienname
Vorname
Einkommen
Geburtsdatum
1.
2.
3.
4.
5.
6.
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Bitte unbedingt dem Antrag beifügen

1.
Einkommen der letzten 12 Monate ab dem Stichtag für alle Haushaltsangehörigen, die eigenes Einkommen erzielen (Lohn, Gehalt, Minijob, Rente, ALG 1 oder 2 ecetera). Ergibt sich im Einkommen innerhalb der nächsten 12 Monate ab dem Stichtag eine definitive Änderung, sind entsprechende Nachweise beizufügen.
2.
Schulbescheinigung für Kinder ab einem Alter von 16 Jahren, wenn sie noch eine Schule besuchen, mit voraussichtlicher Dauer des Schulbesuchs.
3.
Studienbescheinigung des laufenden Semesters mit voraussichtlicher Dauer des Studiums.
4.
Ausbildungsvertrag
5.
Schwerbehindertenausweis bei einem Grad der Behinderung, GdB, von 50 Prozent oder mehr.
6.
Steuerbescheid des Vorjahres
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind.
Mir ist bekannt, dass falsche Angaben als mittelbare Falschbeurkundungen nach §§ 271, 272 Strafgesetzbuch, StGB, unter Umständen als Betrug nach § 263 StGB verfolgt und bestraft werden können.
Ich ermächtige das zuständige Finanzamt, Auskunft über meine Einkommensverhältnisse zu erteilen.
Unterschrift antragstellende Person
Unterschrift der Ehegattin, Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerin oder Lebenspartner
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