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Stadt Köln

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung
zur Fällung oder Veränderung von
geschützten Bäumen gemäß
§§ 8, 9 Baumschutzsatzung der Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Baumschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
E-Mail

Antragstellerin oder Antragsteller

Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
Gegebenenfalls Firmenname mit Vertretungsberechtigtem
Name des Vertretungsberechtigten
Vorname

Anmerkungen

Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner ist gemäß § 15 Baumschutzsatzung die Eigentümerin oder der Eigentümer. In den Fällen des § 8 Absatz 2 ist die antragstellende Person Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner. Sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht mit der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer übereinstimmt, muss eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorgelegt werden. In den Fällen des § 8 Absatz 2 ist die antragstellende Person Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner. Bei Eigentümergemeinschaften ist die Vorlage eines Mehrheitsbeschlusses erforderlich.

Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer

Bitte angeben, wenn nicht mit Antragstellerin oder Antragsteller übereinstimmend.
Familienname
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
Telefaxnummer
E-Mail-Adresse
Gegebenenfalls Firmenname mit Vertretungsberechtigtem
Name des Vertretungsberechtigten
Vorname

Baumstandort, Grundstück

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Antragsgegenstand

Anzahl Bäume
Baumart oder Baumarten
Stammumfang
Anzahl Bäume
Baumart oder Baumarten
Stammumfang

Antragsgrund oder Antragsgründe

Ersatzpflanzung

Ich werde die Ersatzpflanzung auf demselben Grundstück oder einem anderen verfügbarem Grundstück im Geltungsbereich der Kölner Baumschutzsatzung vornehmen.

Hinweise

In diesem Fall wird die Erlaubnis unter Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung erteilt. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem durchschnittlichen Wert der Bäume, mit denen ansonsten eine Ersatzpflanzung erfolgen müsste und beträgt inklusive einer Pflanzkostenpauschale (30 Prozent des Nettoerwerbspreises) sowie einer Pauschale für die Unterhaltung des Baumes (70 % des Nettoerwerbspreises) 1.488 Euro für jeden Baum, der nicht gepflanzt werden kann.

Beizufügende Unterlagen für Fällung oder Veränderung von Bäumen

- Fotos der zu fällenden oder zu verändernden Bäume
- Lageplan im Maßstab 1:250 beziehungsweise aussagekräftige Skizze
Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung des Fällantrages leider nicht möglich.

Hinweis zum Datenschutz

Ort und Datum
Unterschrift
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