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Stadt Köln

Negativerklärung gemäß § 9 Baumschutzsatzung
der Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin
Bauaufsichtsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon   0221 / 221-33363
Telefax   0221 / 221-22567
E-Mail

Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren

Der Kölner Baumbestand hat eine große Bedeutung für das Stadtbild, das Stadtklima und die Stadtökologie. Zu seinem Schutz hat die Stadt Köln eine Baumschutzsatzung (BSchS) erlassen. § 9 BSchS regelt den Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren.

Hinweise

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Die Baumschutzsatzung ist nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Köln.
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Befinden sich keine nach § 3 geschützten Bäume auf dem Baugrundstück und keine nach § 3 geschützten potentiell betroffenen Bäume auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum, ist diese Erklärung (Negativerklärung) auszufüllen und den Bauantragsunterlagen beizufügen
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Falls im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Fällungen oder Veränderungen von geschützten Bäumen unvermeidlich sind, ist ein Antrag nach §§ 8, 9 BSchS zu stellen. Die Entscheidung über den Antrag ergeht unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren.
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Nach § 16 Absatz 1 d) BSchS handelt ordnungswidrig gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 10 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW), wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §§ 8, 9 BSchS unzutreffende Angaben macht.

Erklärung zum Bauvorhaben gemäß § 9 Baumschutzsatzung

Hiermit erkläre ich, dass keine nach § 3 geschützten Bäume auf dem Baugrundstück und keine nach § 3 geschützten potentiell betroffenen Bäume auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum vorhanden sind.

Bezeichnung des Bauvorhabens

Aktenzeichen des Bauantrages
Straße und Hausnummer

Bauherr*in oder Antragsteller*in

Familienname
Vorname
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Hinweis zum Datenschutz

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Informationen auf der Internetseite der Stadt Köln gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Die erforderlichen Unterlagen sind beigefügt.
Ort und Datum
Unterschrift Bauherr*in oder Antragsteller*in
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