Der Landkreis Bad Kreuznach wird die Beförderung zur nächstgelegenen Schule organisieren und die Kosten hierfür übernehmen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.
Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Beförderung, wird von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eine schriftliche Ablehnung erteilt.
Auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.