Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten - Sekundarstufe I

Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Hinweise
Der Landkreis Bad Kreuznach wird die Beförderung zur nächstgelegenen Schule organisieren und die Kosten hierfür übernehmen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Beförderung, wird von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eine schriftliche Ablehnung erteilt.

Auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Ganztagsschule:

Schwerpunktschule:

Gewählte 1. Fremdsprache:

Grund der Antragstellung:

Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahmen beantragt wird

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Bauen und Umwelt
Gebäudemanagement und Schulen
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 803-1676 und 1658
Schuelerbefoerderung@kreis-badkreuznach.de