Antrag auf Lernmittelfreiheit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Angaben zur Schülerin / zum Schüler, für die/den der Antrag gestellt wird:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Wichtig! Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind
und Sie die Hinweise des Merkblatts sorgfältig gelesen haben.
Dem digitalen Antrag sind zwingend die Nachweise unter Punkt 5. beizufügen!
verfügt über eigenes Einkommen
Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern *
alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z.B. Pflegepersonen mit Sorgerecht);
im Haushalt lebende Partnerin/Partner eines Elternteils (ohne eigenes Sorgerecht);
bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, die Sorgeberechtigten bzw. die Unterhaltspflichtigen, in dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nach den Vorschriften des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in Vollzeitpflege, in Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht sind, bei Vollzeitpflege die Pflegepersonen, im Übrigen der für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe;
bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
bei verheirateten Schülerinnen und Schülern nur die Ehegattin bzw. der Ehegatte.
* zum Zeitpunkt der Antragstellung