Antrag auf Lernmittelfreiheit durch den Landkreis Mayen-Koblenz
      
      
     
     
     
      
       Angaben zur Schülerin / zum Schüler, für die/den der Antrag wird:
      
      
     
      
       (Zutreffendes bitte ankreuzen)
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       
        Wichtig! Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Hinweise des Merkblatts sorgfältig gelesen haben.
        
       
       
        Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter Datenschutz
        
        
       
        
       
       
      
     
     
      
       verfügt über eigenes Einkommen
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern *
      
      
     
      
       
        alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z.B. Pflegepersonen mit Sorgerecht);
        
       
       
        soweit vorhanden, Personen ohne eigenes Sorgerecht (im Haushalt lebende Partnerin/Partner eines Elternteils);
        
       
       
        bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, der/die Sorgeberechtigte/n bzw. der/die Unterhaltspflichtige/n, in deren/dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
        
       
       
        bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
        
       
       
        bei verheirateten Schülerinnen und Schülern nur die Ehegattin bzw. der Ehegatte.
        
       
       
        
       
       
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       Sonstige: (z. B. Pflegepersonen)
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       bei verheirateten Schülern oder Schülerinnen: Ehegatte:
      
      
     
     
     
      
       Partner/-in des Elternteils:
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       * zum Zeitpunkt der Antragstellung
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
     
           
     
      
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
      
     
     
     
    
     
     
      
      
       
        Zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige):
       
       
      
      
      
      
      
      
      
      
      
      
       
        Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler lebenden Sorgeberechtigten (oder gegebenenfalls die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner einer/eines Sorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten (Nachweis ist beizufügen).