Antrag auf Lernmittelfreiheit durch die Kreisverwaltung Ahrweiler
Angaben zur Schülerin / zum Schüler, für die/den der Antrag wird:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Wichtig! Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung
sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Hinweise des
Merkblatts sorgfältig gelesen haben.
verfügt über eigenes Einkommen
Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern zum Zeitpunkt der Antragstellung. Anzugeben sind:
alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z.B. Pflegepersonen mit Sorgerecht);
soweit vorhanden, Personen ohne eigenes Sorgerecht (im Haushalt lebende Partnerin/Partner eines Elternteils);
bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, der/die Sorgeberechtigte/n bzw. der/die Unterhaltspflichtige/n, in deren/dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
bei verheirateten Schülerinnen und Schülern nur die Ehegattin bzw. der Ehegatte.
1. Berechtigte(r) / Pflegeperson / Heim:
bei verheirateten Schülern oder Schülerinnen: Ehegatte
Partner/-in des Elternteils:
Zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige):
Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler lebenden Sorgeberechtigten (oder gegebenenfalls die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner einer/eines Sorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten (Nachweis ist beizufügen).
Bedingungen der Schulbuchausleihe
Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert.
Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigungen zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulträger mitgeteilt werden.
Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und zu dem vom Schulträger festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
Werden die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben, machen sich die Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler schadensersatzpflichtig.
Ich versichere die Richtigkeit der Angaben
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Name, Vorname des/der antragstellenden Berechtigten/volljährigen Schüler/in
Zusätzliche Angaben bei unverheirateten SchülerInnen, die nicht im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben
Die Schülerin / Der Schüler lebte zuletzt im gemeinsamen Haushalt mit:
Angaben zum maßgeblichen Einkommen
Beigefügt sind als Nachweise zu dem angegebenen Einkommen:
Beigefügt sind als Nachweise darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde:
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei ausländischen Einkünften ist der Betrag der ausländischen Währungseinheit anzugeben
Ich versichere, dass ich alle Angaben richtig und vollständig gemacht habe und außer dem bei Nr. 5 aufgeführten Einkommen über kein weiteres Einkommen verfüge. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gewährte Leistungen zurückgefordert werden und durch mich zu ersetzen sind.
Den im "Merkblatt des Landes (Ausleihe ohne Gebühr)" enthaltenen Hinweis zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen. Merkblatt
Zur Informationspflicht der Kreisverwaltung Ahrweiler nach DSGVO wird für die Verarbeitung "Lernmittelfreiheit" auf die im Webangebot der Kreisverwaltung abgelegte Information verwiesen.