HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind dem Schulamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.