Übernahme der Schülerfahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr

durch den Landkreis Mainz-Bingen

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Die Fahrtkosten werden durch den Landkreis Mainz-Bingen übernommen, wenn die unterhaltspflichtigen Personenberechtigten oder die Schülerin/ der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Bürgergeld nach SGBII erhalten.

Angaben zur Schule

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind dem Schulamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.

1. Angaben über die SchülerIn, für den die Fahrtkostenübernahme beantragt wird

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
55218 Ingelheim am Rhein
Konrad Adenauer Str. 34
Tel.: 06132-787-2230/2231/2232
schuelerbefoerderung@mainz-bingen.de