Antrag auf Lernmittelfreiheit durch die Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Angaben zur Schülerin / zum Schüler, für die/den der Antrag wird:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Wichtig!
Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung
sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die Hinweise des
Merkblatts sorgfältig gelesen haben.
verfügt über eigenes Einkommen
Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern *
alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z.B. Pflegepersonen mit Sorgerecht);
soweit vorhanden, Personen ohne eigenes Sorgerecht (im Haushalt lebende Partnerin/Partner eines Elternteils);
bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, der/die Sorgeberechtigte/n bzw. der/die Unterhaltspflichtige/n, in deren/dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
bei verheirateten Schülerinnen und Schülern
nur
die Ehegattin bzw. der Ehegatte.
Sonstige: (z. B. Pflegepersonen)
bei verheirateten Schülern oder Schülerinnen: Ehegatte:
Partner/-in des Elternteils:
* zum Zeitpunkt der Antragstellung
Zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige):
Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler lebenden Sorgeberechtigten (oder gegebenenfalls die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner einer/eines Sorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten (Nachweis ist beizufügen).