Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrkostenübernahme beantragt wird:
Personensorgeberechtigte:
Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten bei Beförderung im
öffentlichen Linienverkehr
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Fahrstrecke / Verkehrsmittel:
benutzte öffentliche Verkehrsmittel:
HINWEIS: Bei Wohnortwechsel sind die Fahrkarten unverzüglich zurückzugeben und neu zu beantragen! (Meldebescheinigung beifügen)
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Erklärung der Personensorgeberechtigten:
Ich/wir versichere(n), dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, die Kreisverwaltung Vulkaneifel über wesentliche Änderungen zu den Antragsangaben zu informieren und die erhaltene Schülerfahrkarte bei Wegfall der Anspruchsgrundlage unverzüglich zurückzugeben. Mir/uns ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden und evtl. Kosten, die dem Landkreis Vulkaneifel durch die Nicht- bzw. verzögerte Rückgabe der Schülerfahrkarte entstehen, zu erstatten sind.
Mir/uns ist weiterhin bekannt, dass der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass nachträglich Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an die Verkehrsunternehmen weitergegeben werden.
Die Hinweise und Erläuterungen zu diesem Antrag habe ich zur Kenntnis genommen.
Der Landkreis Vulkaneifel übernimmt nach § 69 des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz sowie der Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Schülerbeförderung für Grundschüler die Beförderung zur zuständigen Schule, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule länger als zwei Kilometer oder wenn er besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der zuständigen Schule werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur zuständigen Schule zu übernehmen wären.
Schülerfahrkosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung übernommen; eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen. Der Antrag ist grundsätzlich bis Klassenstufe vier nur einmal zu stellen. Ändern sich die im Antrag gemachten Angaben, z.B. durch einen Umzug ist ein neuer Antrag zu stellen.
Hinweis zum Antrag auf Fahrtkostenübernahme: