Angaben über das Kind, für das Fahrtkostenübernahme beantragt wird:
Personensorgeberechtigte:
Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten bei Beförderung im
öffentlichen Linienverkehr
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
HINWEIS: Bei Wohnortwechsel sind die Fahrkarten unverzüglich zurückzugeben und neu zu beantragen! (Meldebescheinigung beifügen)
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass unrichtige und unvollständig gemachte Angaben strafrechtlich verfolgt und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können.
Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an die Verkehrsunternehmen weitergegeben werden.
Erklärung der Personensorgeberechtigten:
Die Hinweise und Erläuterungen zu diesem Antrag habe ich zur Kenntnis genommen.
Der Landkreis Vulkaneifel übernimmt gemäß § 20 KiTa-Zukunftsgesetz und den Richtlinien des Landkreises für die Beförderung der Kindergartenkinder in der jeweils gültigen Fassung die notwendigen Kosten für die Beförderung zum Kindergarten in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Gemeindeteil, wenn in einem wohnungsnahen Kindergarten kein Platz zur Verfügung steht.
Der Antrag ist grundsätzlich nur einmal zu stellen. Ein neuer Antrag ist erforderlich, wenn sich der Wohnsitz des Kindes oder der Personensorgeberechtigten ändert, das Kind den Kindergarten wechselt oder sich die Beförderungsart ändert.
Hinweis zum Antrag auf Fahrtkostenerstattung: