Abt. 3.1 – Ordnungsamt, ÖPNV
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Tel. (0631) 7105-402
Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten der Klassen 1-10 durch den Landkreis Kaiserslautern (Grundschulen, Förderschulen, Realschulen plus, Private Realschule, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen) im Schuljahr
Der Landkreis Kaiserslautern übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Kaiserslautern über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler die notwendigen Fahrtkosten zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule,
- wenn der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 länger als 2 km ist bzw.
- wenn der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 länger als 4 km oder
- besonders gefährlich ist.
Fahrkosten werden bei Grundschulen und Förderschülern zur zuständigen Schule übernommen, ansonsten nur bis zu der vom Wohnort des Schülers nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden die Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Fahrkosten werden erstmals ab Antragstellung übernommen. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrkosten besteht kein Rechtsanspruch.
Wird die Ganztagsschule besucht?
Eltern/Personensorgeberechtigte
Angaben über die Schülerin / den Schüler
Haushalt mit der/ dem Schüler/in?
Haushalt mit der/ dem Schüler/in?
Erklärung:
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte unverzüglich zurückzugeben, da mir diese sonst in Rechnung gestellt werden kann. Dies gilt natürlich auch für die Fälle, in denen zukünftig eine Schule besucht wird, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Kaiserslautern liegt oder die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt und kein neuer Antrag mehr gestellt werden muss. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fahrkarten und die dadurch dem Landkreis Kaiserslautern entstandenen Kosten zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.
Bei Grundschulen und Förderschulen
Ist eine Zuweisung zur besuchten Schule erfolgt, die Zuweisung bitte hier anfügen:
Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Kreisverwaltung Kaiserslautern übermittelt. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Geben Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse:
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Haushalt mit der/ dem Schüler/in?