Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I und II

Stadt Mainz

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind dem Schulamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.

Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird

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Stadtverwaltung Mainz
Schulamt
Postfach 3620
55026 Mainz
Tel.: 06131 / 12 2033
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