Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in den Fällen, in denen die Anträge erst während der Ferien oder noch später beim Schulamt eingehen, mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss, wobei eine rückwirkende Übernahme der entstandenen Fahrtkosten nicht möglich ist. Es gilt das Eingangsdatum beim Schulamt.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und die Fahrtkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet werden.
Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z.B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind dem Schulamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.
Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulweges entfällt bzw. nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die besondere Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters des/der Schülers:in nicht mehr gegeben ist.
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass die Angaben im Antrag nach §67 Schulgesetz gespeichert werden, solange sie für die Fahrtkostenübernahme benötigt werden. Ich bin damit einverstanden, dass notwendige Angaben über mein Einkommen beim zuständigen Finanzamt oder beim Arbeitgeber überprüft werden können.
Bei unvollständigen Angaben und/oder fehlenden Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie die
Hinweise zu den Einkommensgrenzen auf der letzten Seite.
Informationen zur Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter
www.mainz.de/dsgvo.