KIPKI-Bürgerförderung

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Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten (DSGVO)
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich.
In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

Weiter Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

Daten der antragsstellenden Person
Daten des zu fördernden Objekts
Hinweis: Bei der Maßnahme Lastenrad übernehmen Sie die Daten der antragsstellenden Person.
Kontoverbindung zur Auszahlung der Förderung
Kontoverbindung
Fördermittel:
Mobilität (Lastenrad)
Sanieren und Bauen
Heizenergie sparen
Erneuerbare Energien
Klimaanpassung
Bonusförderung


Hinweis:

  • Sämtliche geforderte Nachweise sind als Fotos/Scans digital einzureichen. Bitte keine Originale oder Kopien in Papierform einreichen.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die jeweiligen Nachweise mit möglichst kleiner Dateigröße und als zusammenhängende Datei hochgeladen werden können. Die Dateien dürfen maximal 1 MB groß sein.
  • Der Antrag ist digital über den "Einreichen-Button" am Ende dieses Assistenten einzureichen und ist auch ohne Unterschrift gültig. (Keine Postanträge einreichen!)
Sie stellen einen Antrag vor der Umsetzung Ihrer Maßnahme? Dann laden Sie auf den kommenden Seiten an Stelle einer Rechnung ein Angebot oder wenn möglich eine Auftragsbestätigung des entsprechenden Dienstleisters/Anbieters hoch. In diesem muss erkennbar sein, dass die jeweils geforderten Bedingungen für die Fördermaßnahme eingehalten werden. Falls das nicht der Fall ist, sind weitere Unterlagen beizufügen. Über einige Nachweise werden Sie gegebenenfalls noch nicht verfügen (zum Beispiel Fotos der umgesetzten Maßnahme). Laden Sie hier einfach das Angebot erneut hoch.
Mobilität

 

Förderhöhe: 20 % der entstandenen Kosten maximal 500 € für ein E-Lastenrad maximal 300 € für ein muskelbetriebenes Lastenrad

 

Beträgt das zulässige Ladegewicht mindestens 40 kg?
Lastenräder, deren zulässiges Ladegewicht unter 40 kg liegt, sind nicht förderfähig.
Lastenrad mit Elektro-Antrieb?

Sie möchten Mittel reservieren und Ihnen fehlen deshalb Dokumente für die Pflichtfelder? Dann laden Sie Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung erneut hoch.
Sanieren und Bauen
Fenster
Türen
Dämmung
Errichtung Zukunftshaus
Sanieren und Bauen - Fenster

 

Förderhöhe: 100 € pro Fenster maximal 800 € für Fenster und Türen

 

Verfügen die Fenster über einen U-Wert von kleinergleich 0,98 W/(m2K)?
Verfügen die Fenster über eine 3-fach Verglasung?
Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


Sie möchten Mittel reservieren und Ihnen fehlen deshalb Dokumente für die Pflichtfelder? Dann laden Sie Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung erneut hoch.
Sanieren und Bauen - Türen

 

Förderhöhe: 200 € pro Tür maximal 800 € für Fenster und Türen

 

Verfügen die Türen über einen U-Wert von kleinergleich 1,3 W/(m2K)?
Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


Sie möchten Mittel reservieren und Ihnen fehlen deshalb Dokumente für die Pflichtfelder? Dann laden Sie Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung erneut hoch.
Sanieren und Bauen - Dämmung

 

Förderhöhe: 20 % der entstandenen Kosten maximal 1.800 €

 

Es sind nur Dämmstoffe förderfähig, die nachwachsend, mineralisch oder recycelt sind. Eine Ausnahme bildet die Einblasdämmung. Hierbei gibt es keine Vorgaben zu verwendeten Dämmstoffen. Nur die Dämmung von Bestandobjekten und Anbauten an diese ist förderfähig.
Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Sanieren und Bauen - Errichtung Zukunftshaus

 

Förderhöhe: 3.000 € pauschal

 

Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Heizenergie sparen
Dämmung
Optimierung und Sanierung
Heizenergie sparen - Dämmung

 

Förderhöhe: 50 % der enstandenen Kosten maximal 1.800 €

 

Bereich der Dämmung
Es sind nur Dämmmaßnahmen an Bestandsobjekten förderfähig. Die Förderung umfasst auch Kosten für die Versetzung von Heizkörpern.
Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Heizenergie sparen- Optimierung und Sanierung der vorhandenen Technik

 

Förderhöhe: 50 % der enstandenen Kosten maximal 1.800 €

 

Nur Maßnahmen an Bestandsobjekten sind förderfähig.
Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Erneuerbare Energien
Stecker-Solar-Gerät
Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen
Solarstromspeicher
Erneuerbare Energien - Stecker-Solar-Gerät

 

Förderung: 120 € pro Modul, maximal 2 Module förderfähig

 

Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Erneuerbare Energien - Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen

Förderung gilt nur für Bestandsanlagen, die aus der EEG Förderung laufen. Förderfähig sind Ausgaben, die bei der Umstellung auf Eigenverbrauch entstehen (zum Beispiel Wechselrichter und Zählerschrank).

Förderhöhe: 20 % der entstandenen Kosten maximal 800 €

 

Bleibt die installierte Leistung der Anlage erhalten oder wird ausgebaut?
Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Erneuerbare Energien - Solarstromspeicher

Förderung gilt nur für Bestandsanlagen, die aus der EEG Förderung laufen.

Förderhöhe: 150 € pro kWh maximal 750 €

Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Erneuerbare Energien - Heizung und Warmwasserbereitung

 

Förderhöhe: 20 % der entstandenen Kosten maximal 800 €

 

Nehmen Sie für diese Maßnahme auch andere öffentliche Zuschüsse in Anspruch?
Sofern andere öffentliche Fördermittel zum Beispiel aus dem BAFA Programm »Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude« (BEG) oder aus Landes-Programmen genutzt werden, wird der Förderbetrag der Stadt Neustadt an der Weinstraße um 50 % reduziert.


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Klimaanpassung
Flächenentsiegelung
Zisterne
Gründach
Fassadenbegrünung
Gartenumgestaltung
Klimaanpassung - Flächenentsiegelung

 

Förderhöhe: 30 % der entstandenen Kosten maximal 800 €

 



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Klimaanpassung - Zisterne

 

Förderhöhe: 40 % der entstandenen Kosten maximal 800 €

 



Wird die Zisterne an WC/Haushaltsgeräte angeschlossen, kann dafür ein Sonderbonus unter Bonusförderung beantragt werden.
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Klimaanpassung - Gründach

 

Förderhöhe: 10 €/m² insgesamt 50 % der entstandenen Kosten und maximal 800 €

 

Handelt es sich um eine bauliche Maßnahme
Ist das Gründach mit einer PV-Anlage kombiniert?
Haben Sie mehrjährige und vorrangig insektenfreundliche Pflanzen eingesetzt?
Ohne die Verwendung von mehrjährigen und vorrangig insektenfreundlichen Pflanzen ist die Maßnahme nicht förderfähig.


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Klimaanpassung - Fassadenbegrünung

 

Förderhöhe: 10 €/m² insgesamt 50 % der entstandenen Kosten und maximal 800 €

 

Handelt es sich um eine bauliche Maßnahme


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Klimaanpassung - Gartenumgestaltung

 

Förderhöhe: 30 % der entstandenen Kosten maximal 800 €

Förderung für die Umwandlung von Schottergärten im weiteren Sinne (artenarm, hitzebilden et cetera) in biologisch höherwertige Lebensräume.

 

Haben Sie mehrjährige und vorrangig insektenfreundliche Pflanzen eingesetzt?
Ohne die Verwendung von mehrjährigen und vorrangig insektenfreundlichen Pflanzen ist die Maßnahme nicht förderfähig.


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Bonusförderung
Bauherrengemeinschaft
Anschluss der Zisterne an Haushaltsgeräte/WC
Bonusförderung - Bauherrengemeinschaft

 

Erhöhen Sie Ihre Grundförderung - so geht’s:
Miteinander bekannte Personen (Nachbarn, Kollegen, Freunde et cetera) setzen das gleiche Projekt gleichzeitig oder zeitnah nacheinander um. Die Mindestanzahl für eine Bauherrengemeinschaft sind zwei Bauherren. Jeder Bauherr stellt einen eigenen Förderantrag, verweist darin auf den anderen Antragssteller (Name, Adresse) und beantragt den Bonus.

Förderung: 10 % der Kosten maximal 300 € je Objekt

 

 

Daten der beteiligten Bauherren:


Bonusförderung- Anschluss der Zisterne an Haushaltsgeräte/WC

 

Förderung: 300 € pauschal

 



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Bestätigung und weitere Upload-Möglichkeiten
  • Die Inhalte der aktuellen Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung
  • Mitarbeitende der Stadt Neustadt an der Weinstraße dürfen die bezuschussten Grundstücke, Gebäude beziehungsweise Wohnungen für Prüfungen und Messungen nach Voranmeldung betreten, um die Umsetzung der Maßnahmen nachzuvollziehen (für die Dauer der Bindungsfristen).
  • Die Stadt Neustadt an der Weinstraße darf als Nachweis eingereichte Fotos sowie den am Ende des Formulars geschriebenen Bericht nutzen und veröffentlichen, solange hierdurch keine personenbezogenen Daten offengelegt werden.
  • Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die unten stehenden Bedingungen erfüllt sind:
    • 1. Alle Unterlagen sind vollständig eingereicht und die fachliche Prüfung ist positiv ausgefallen.
    • 2. Das Dokument »Bestätigung über den Erhalt der KIPKI-Bürgerförderung« wurde unterschieben zurückgesendet. (Die Stadt versendet dieses Schreiben per Post nach erfolgter Prüfung mit positivem Ergebnis.)

Zusammenfassung der Angaben

Bitte überprüfen Sie Ihre eingegebenen Daten und korrigieren Sie eventuelle Fehler vor dem Absenden.
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