Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten im Öffentlichen Personennahverkehr
für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschulen durch den Landkreis Neuwied
Deutschland Ticket
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Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum von der Kreisverwaltung,
bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen,
inaktiv gestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass an verschiedenen Schulen ein Handyverbot gilt! Des Weiteren benötigt jeder Schüler/jede Schülerin eine eigene E-Mailadresse.
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Deutschland Tickets *
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle) *
Angaben zur Schule
für das Schuljahr
Schuljahr *
beantragt ab Monat
Monat *
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Name der Schule *
GS Anhausen
GS Asbach
GS Bad Hönningen
GS Breitscheid
GS Buchholz
GS Dierdorf
GS Engers
GS Erpel
GS FCSN Segendorf
GS Feldkirchen
GS Gladbach
GS Großmaischeid
GS Heddesdorf Geschw.-Scholl
GS Heddesdorfer Berg
GS Heimbach Margareten
GS Heimbach Maria Goretti
GS Irlich
GS Jungeroth
GS Leubsdorf
GS Leutesdorf
GS Limbach
GS Linz
GS Melsbach
GS Neustadt
GS Neuwied Marienschule
GS Neuwied Sonnenland
GS Niederbieber
GS Niederbreitbach
GS Oberbieber
GS Puderbach
GS Raubach
GS Rengsdorf
GS Rheinbreitbach
GS Rheinbrohl
GS St. Katharinen
GS Straßenhaus
GS Unkel
GS Urbach
GS Vettelschoß
GS Waldbreitbach
GS Waldorfschule
GS Windhagen
SO Albert Schweizer
SO G-W. Heinemann
SO Kinzing Schule
SO Max.-Kolbe Schule
Schulform *
Klassenstufe *
1
2
3
4
Ganztagsschule
Ja
Nein
Gastschulverhältnis
Ja
Nein
Schwerpunktschüler/-in
Ja
Nein
Grund der Antragstellung
Erstantrag
Wohnortwechsel
Umzug am *
Schulwechsel
Schulwechsel am *
Schulwechsel innerhalb des Schuljahres
Name der alten Schule *
Adresse der alten Schule *
Bei einem Umzug oder Schulwechsel ist ein neuer Antrag zu stellen und dies dem Referat Schülerbeförderung zu melden!
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Angaben über die Schülerin/den Schüler
Hinweis:
Der melderechtliche Erstwohnsitz ist maßgebend.
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Familienname *
Vorname *
Geburtsdatum *
Straße *
Hausnummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Bitte unbedingt angeben, wenn vorhanden!
Angaben zu den Personensorgeberechtigten oder der zum Unterhalt verpflichteten Eltern:
Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter 1
Adresse übernehmen?
Familienname des Personensorgeberechtigten 1 *
Vorname des Personensorgeberechtigten 1 *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse des Personensorgeberechtigten 1 *
Weitere Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter 2
Adresse übernehmen?
Familienname des Personensorgeberechtigten 2 *
Vorname des Personensorgeberechtigten 2 *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse des Personensorgeberechtigten 2
sonstige (Pflegeeltern, Institution, Großeltern, Geschwister etc.)
Name
Vorname
Institution
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
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Fahrtkostenübernahme ab:
Datum *
(Datum, ab dem die Fahrkarte benötigt wird)
Benutztes öffentliches Verkehrsmittel:
Bus
Bahn
Sonstiges
Fahrstrecke:
(Anzugeben ist der Wohnort bzw. Stadtteil des Einstiegs und der Schulort.)
von *
bis *
Information zur Schülerbeförderung
Der Landkreis Neuwied übernimmt nach § 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) in Verbindung mit der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung die notwendigen Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sowie der Förderschulen zum Besuch der zuständigen Schulen, wenn der Schulweg länger als 2 Kilometer oder besonders gefährlich ist.
Der Antrag gilt für die gesamte Dauer des Schulbesuchs. Er ist neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrundeliegenden Umstände geändert haben (z.B. bei einem Wechsel der Schule, dem Wohnort oder dem Verkehrsmittel).
Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Bitte beachten Sie, dass die ausgehändigte Chipkarte bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ggf. auch für die weiterführende Schule weiter genutzt werden kann. Beachten Sie bitte zudem, dass die Chipkarte unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum von der Kreisverwaltung,
bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen,
inaktiv gestellt werden kann.
Mitteilung an die Kreisverwaltung zur Beförderung, sonstige Bemerkungen
Bemerkungen
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Dokumente:
Gastschulverhältnisse oder andere Nachweise
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Erklärung
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben (z.B. Umzug/Schulwechsel) einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte unverzüglich zurückzugeben,
da mir diese sonst in Rechnung gestellt werden kann.
Dies gilt
natürlich auch
für die Fälle, in denen zukünftig eine Schule besucht wird, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Neuwied liegt oder die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt und kein neuer Antrag mehr gestellt werden muss.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzung, die der Bewilligung zugrunde lag, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulwegs auf Grund des höheren Lebensalters des Schülers nicht mehr gegeben ist. Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrausweisen notwendige Daten an das Verkehrsunternehmen weitergeben werden.
E-Mail
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Wilhelm-Leuschner-Str. 9
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