Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Neuwied
der Förderschulen, Realschulen plus, der Integrierten Gesamtschule, der Gymnasien in den Klassenstufen 5-10
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als Chipkarte
Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum von der Kreisverwaltung,
bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen,
inaktiv gestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass an verschiedenen Schulen ein Handyverbot gilt! Des Weiteren benötigt jeder Schüler/jede Schülerin eine eigene E-Mailadresse.
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Deutschland Tickets *
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle) *
Angaben zur Schule
für das Schuljahr
Schuljahr *
beantragt ab Monat
Monat *
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Name der Schule *
Freie Christliche Schule
GesS Hennef Meiersheide
GesS Hennef-West
Gym Bad Honnef - Sibi
Gym Dierdorf
Gym Linz
Gym Neustadt
Gym Ölberg Oberpleis
Gym RWG
Gym Siegtal Eitorf
Gym WHG
IGS Neuwied
RS Plus Asbach
RS Plus Dierdorf
RS Plus Heinrich Heine
RS Plus Irlich
RS Plus Linz
RS Plus Neustadt
RS Plus Niederbieber
RS Plus Puderbach
RS Plus Rheinbrohl
RS Plus Unkel
RS Plus Waldbreitbach
SO Albert Schweizer
SO G-W. Heinemann
SO Kinzing Schule
SO Max.-Kolbe Schule
Waldorfschule
Schulform *
Klassenstufe *
Gewählte erste Fremdsprache:
Englisch
Französisch
Latein
Ganztagsschule
Ja
Nein
Schwerpunktschüler/-in
Ja
Nein
Grund der Antragstellung
Erstantrag
Wohnortwechsel
Umzug am *
Schulwechsel
Schulwechsel am *
Schulwechsel innerhalb des Schuljahres
Name der alten Schule *
Adresse der alten Schule *
Bei einem Umzug oder Schulwechsel ist ein neuer Antrag zu stellen und dies dem Referat Schülerbeförderung zu melden!
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Angaben über die Schülerin/den Schüler
Hinweis:
Der melderechtliche Erstwohnsitz ist maßgebend.
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Familienname *
Vorname *
Geburtsdatum *
Straße *
Hausnummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Bitte unbedingt angeben, wenn vorhanden!
Angaben zu den Personensorgeberechtigten oder der zum Unterhalt verpflichteten Eltern:
Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter 1
Adresse übernehmen?
Familienname des Personensorgeberechtigten 1 *
Vorname des Personensorgeberechtigten 1 *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse des Personensorgeberechtigten 1 *
Weitere Personensorgeberechtigter
Personensorgeberechtigter 2
Adresse übernehmen?
Familienname des Personensorgeberechtigten 2 *
Vorname des Personensorgeberechtigten 2 *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse des Personensorgeberechtigten 2
sonstige (Pflegeeltern, Institution, Großeltern, Geschwister etc.)
Name
Vorname
Institution
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil / Stadtteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
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Fahrtkostenübernahme ab:
Datum *
(Datum, ab dem die Fahrkarte benötigt wird)
Benutztes öffentliches Verkehrsmittel:
Bus
Bahn
Sonstiges
Fahrstrecke:
(Anzugeben ist der Wohnort bzw. Stadtteil des Einstiegs und der Schulort.)
von *
bis *
Information zur Schülerbeförderung
Der Landkreis Neuwied übernimmt nach § 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz (SchulG) in Verbindung mit der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung die notwendigen Fahrkosten zum Besuch der nächstgelegenen Realschule plus in ihrer jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, wenn der Schulweg länger als 4 Kilometer oder besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei einer Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären.
Ausnahmen
: Ablehnungsbescheid der nicht mehr aufnahmefähigen Schule.
Der Antrag gilt grundsätzlich für die Dauer des Schulbesuchs (längstens also bis einschließlich Klassenstufe 10). Er ist neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrundeliegenden Umstände geändert haben (z.B. bei einem Wechsel der Schule, dem Wohnort oder dem Verkehrsmittel).
Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Sofern Ihr Kind noch nicht im Besitz eines Deutschlandticktes durch die Kreisverwaltung Neuwied ist, erfolgt die Ausgabe bei rechtzeitiger Beantragung in der Regel
am ersten Schultag in der Schule.
Am ersten Schultag können die Schülerinnen und Schüler ggf. dann auch
ohne
Fahrausweis fahren.
Bitte beachten Sie zudem:
dass die ausgehändigte Chipkarte bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ggf. auch in der Sekundarstufe II (Oberstufe) weiter genutzt werden kann.
Wichtig:
die Chipkarte kann unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum von der Kreisverwaltung,
bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen,
inaktiv gestellt werden.
Mitteilung an die Kreisverwaltung zur Beförderung, sonstige Bemerkungen
Bemerkungen
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Dokumente:
Ablehnungsbescheid der nächstgelegenen Schule als Nachweise
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Sie können mehr als 1 Datei hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Ablehnungsbescheid
Anhang
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andere Nachweise
Anhang
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Erklärung
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben (z.B. Umzug/Schulwechsel) einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte unverzüglich zurückzugeben,
da mir diese sonst in Rechnung gestellt werden kann.
Dies gilt
natürlich auch
für die Fälle, in denen zukünftig eine Schule besucht wird, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Neuwied liegt oder die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt und kein neuer Antrag mehr gestellt werden muss.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzung, die der Bewilligung zugrunde lag, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulwegs auf Grund des höheren Lebensalters des Schülers nicht mehr gegeben ist. Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrausweisen notwendige Daten an das Verkehrsunternehmen weitergeben werden.
Mir ist bekannt, dass für einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme in der Oberstufe (ab Klasse 11) ein neuer Antrag gestellt werden muss.
E-Mail
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E-Mail-Adresse *
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Kreisverwaltung Neuwied
Referat Schülerbeförderung
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
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