Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten für Sekundarstufe II

durch den Landkreis Neuwied

Hinweise

Die Kreisverwaltung Neuwied übernimmt gemäß § 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie der Satzung und der Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler der

  • Gymnasien in den Klassenstufen 11 - 13
  • Berufsoberschulen in Vollzeitform
  • Höhere Berufsfachschulen 1. und 2. Jahr
  • Beruflichen Gymnasium
  • Fachoberschulen an Realschulen plus
die notwendigen Fahrtkosten zur Schule sowie zum Besuch des Praktikums im Rahmen der HBF, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird (siehe Beiblatt).

Zudem übernimmt der Landkreis auch Fahrtkosten zur zuständigen
  • Berufsfachschule I und II
  • Berufsvorbereitungsjahr
Hier ist der Antrag jedoch Einkommensunabhängig und die Einkünfte sind nicht nachzuweisen.

Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Der Antrag ist bei der Schule zu stellen. Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Neuwied. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst. Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.

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Bitte beachten Sie, dass die Chipkarte unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum von der Kreisverwaltung, bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, inaktiv gestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass an verschiedenen Schulen ein Handyverbot gilt! Des Weiteren benötigt jeder Schüler/jede Schülerin eine eigene E-Mailadresse.
Angaben zur Schule

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Gewählte erste Fremdsprache:

Haben Sie Fragen?

Kreisverwaltung Neuwied
Referat Schülerbeförderung
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied