G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
Fahrtkostenantrag an den Rhein-Pfalz-Kreis
Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz (SchulG) und § 33 Privatschulgesetz sowie der Schülerbeförderungs-Satzung die notwendigen Fahrkosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km (Grundschulen 2 km) oder wenn er besonders gefährlich im Sinne des SchulG ist.
Der Antrag ist für die Dauer des Besuchs der Klassenstufen 1 bis 10 in der Regel nur vor Beginn des Besuchs einer neuen Schule einmal zu stellen. Während der Folgejahre auf dieser Schule verlängert sich der Antrag automatisch. Er ist neu zu stellen, wenn sich die Angaben (z B über Wohnort oder der besuchten Schule) ändern. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Im Falle einer Bewilligung dieses Antrages wird kein gesonderter Bescheid vom Rhein-Pfalz-Kreis versandt. Die Fahrkosten werden entweder in voller Höhe oder gar nicht übernommen.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben diese unverzüglich der Schulabteilung des Rhein-Pfalz-Kreises formlos schriftlich mitzuteilen.
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen. Dieses gilt auch für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen.
Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung des Fahrausweises notwendige Daten an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden.
Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRN erkenne ich an. Das Verkehrsunternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre hier angegebenen Daten zur Begründung, Ausführung und Beendigung Ihres Abonnementvertrages. Ich bin damit einverstanden, dass meine hier angegebenen Daten bis auf Weiteres sowohl durch das Verkehrsunternehmen als auch durch die VRN GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden, damit diese mir per Post Informationen im Zusammenhang mit meinem Abonnement zusenden. Dies umfasst beispielsweise Informationen zu Fahrpreisen, dem Tarifsystem sowie betriebliche Belange des Verkehrsnetzes. (Falls nicht gewünscht, bitte diese Einwilligung ausnehmen.) Besteller und Zahler des Abonnements stimmen der Prüfung ihrer Bonität bei einer Wirtschaftsauskunft zu.
Die von der Kreisverwaltung beauftragten Verkehrsunternehmen
:
Palatina Bus GmbH
Weinstraße 8
67480 Edenkoben
Tel.: 06323.93 645-0
DE56 ZZZ00 000 266584
DB Regio Bus Südwest GmbH
Abo-Center DB Regio, Region Mitte
Neversstraße 5
56068 Koblenz
Tel.: 0261-2968 3468
DE46 AR000 0000 2245.
Erteilung eines SEPA-Mandates
Ich ermächtige die Bearbeitungsstelle (das vom Kreis beauftragte Verkehrsunternehmen bzw. die Kreisverwaltung) bis auf weiteres den Gesamt- oder monatlichen Teilbetrag für das MAXX-Ticket von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der genannten Bearbeitungsstelle auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollte der genannten Bearbeitungsstelle bereits ein gültiges Lastschriftmandat von mir vorliegen, kann die Bearbeitungsstelle weitere Verträge dem bestehenden Mandat zuordnen. Die Mandatsreferenznummer bleibt unverändert bestehen. Besteller und Zahler des Abonnements stimmen der Prüfung ihrer Bonität bei einer Wirtschaftsauskunft zu. Sollten Sie der Anfrage nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Abonnementverfahren unter Umständen nicht möglich. Im Falle nicht vertragsgemäßer Abwicklung übermittelt die Bearbeitungsstelle Auskünfte über personenbezogene Daten an Gesellschaften innerhalb des VRN und/oder Wirtschaftsauskunfteien.
Mir ist bekannt, dass mir im Falle eines bewilligten Antrages solange kein Geld eingezogen wird, wie sich bei mir die Umstände der Bewilligung (wie Adresse oder besuchte Schule) nicht ändern. Kommt es zu einer solchen Änderung, kann, auch rückwirkend, eine Abbuchung der MAXX-Ticket - Beträge durch die Bearbeitungsstelle erfolgen. Hierüber ergeht in diesem Falle vorher ein Bescheid der Kreisverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung (durch die Kreisverwaltung) sowie die Antragstellung (samt Erteilung eines SEPA-Mandates) dem bisherigen Verfahren (Papierantrag) gleicht.
Es wird empfohlen, einen Abdruck dieses Antrages und der Geschäftsbedingungen aufzubewahren.