durch den Rhein-Hunsrück-Kreis ab dem Schuljahr
Antrag
auf Beförderung zu Grundschulen
Name der Schule
Klassenstufe des Schuljahres, ab dem die Fahrtkostenübernahme beantragt wird:
Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird
Personensorgeberechtigte:
Name
Vorname
Geburtsdatum
PLZ
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen die notwendige Beförderung zur Schule. Hier wird die Beförderung zur nächstgelegenen bzw. zuständigen Grundschule organisiert und die Kosten hierfür übernommen, wenn der Schulweg länger als 2 km oder wenn er besonders gefährlich ist.
Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Beförderung, wird von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis eine schriftliche Ablehnung erteilt.
Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerbeförderung im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Ganztagsschule?
Straße
Hs-Nr.
Telefon
Umzug bzw. Schulwechsel im lfd. Schuljahr:
ab wann?
(gemeldeter Hauptwohnsitz)
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Tel.-Nr.
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
1. Berechtigte(r):
Name
Tel.-Nr.
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
2. Berechtigte(r):
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Sonstige Personensorgeberechtigte (z.B. Vormund, Pflegeeltern):
Name
Vorname
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
der/ dem Schüler/in
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
der/ dem Schüler/in
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
der/ dem Schüler/in
GS Argenthal
GS Bad Salzig
GS Beltheim
GS Boppard
GS Büchenbeuren
GS Buchholz
GS Emmelshausen
GS Gemünden
GS Gödenroth
GS Gondershausen
GS Halsenbach
GS Kastellaun
GS Kirchberg
GS Oberwesel
GS Pfalzfeld
GS Rheinböllen
GS Riesweiler
GS Simmern (Rottmann)
GS Simmern-Nord (Schöllhammer)
GS Sohren
GS St Goar
GS Masterhausen
Waldorfschule
ja
nein
1
2
3
4
ja
nein
männlich
männlich
weiblich
männlich
divers
weiblich
ja
weiblich
nein
ja
nein
ja
divers
nein
ja
nein
divers
Adresse übernehmen?
Adresse übernehmen?
ja
nein
ja
nein
Datum
Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter
https://www.kreis-sim.de/Kurzmenü/Datenschutz
zur Kenntnis genommen zu haben.
Erklärung
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Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern schriftlich melden.
Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.
Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.