Wichtig! Bitte stellen Sie einen Antrag nur, wenn Sie der Auffassung sind, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind
und Sie die Hinweise des Merkblatts sorgfältig gelesen haben.
Dem digitalen Antrag sind zwingend die Nachweise unter Punkt 6. beizufügen!
Antrag auf Lernmittelfreiheit durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Angaben zur Schülerin / zum Schüler, für die/den der Antrag gestellt wird:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
verfügt über eigenes Einkommen
Angaben zum Sorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern *
alle Sorgeberechtigten (das sind die Eltern, alleinerziehende Elternteile oder sonstige Personen, z.B. Pflegepersonen mit Sorgerecht);
soweit vorhanden, Personen ohne eigenes Sorgerecht (im Haushalt lebende Partnerin/Partner eines Elternteils);
bei Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt der Sorgeberechtigten leben, der/die Sorgeberechtigte/n bzw. der/die Unterhaltspflichtige/n, in deren/dessen Haushalt sie zuletzt gelebt haben;
bei volljährigen Schülerinnen und Schülern die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile;
bei verheirateten Schülerinnen und Schülern nur die Ehegattin bzw. der Ehegatte.
Sonstige: (z. B. Pflegepersonen)
bei verheirateten Schüler*innen: Ehegatte:
Partner/-in des Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt:
* zum Zeitpunkt der Antragstellung
Zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige):
Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin oder dem Schüler lebenden Sorgeberechtigten (oder gegebenenfalls die/der im Haushalt lebende Partnerin/Partner einer/eines Sorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten (Nachweis ist beizufügen).