Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten der Klassenstufen 1-10 durch den Landkreis Südwestpfalz
(Grundschulen, Förderschulen, Realschulen plus, Integrierte Gesamtschulen, Gymnasien)
im Schuljahr *
Der Landkreis Südwestpfalz
übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler die notwendigen Fahrtkosten zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, wenn
- der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 bis 4 länger als 2 km ist bzw.
- der Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 10 länger als 4 km oder
- der Schulweg besonders gefährlich ist.
Fahrtkosten werden bei Grundschulen und Förderschulen zur zuständigen Schule übernommen, ansonsten nur bis zu der vom Wohnort des Schülers nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden die Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Fahrtkosten werden erstmals
ab Antragstellung
übernommen. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten besteht kein Rechtsanspruch.
Angaben zur Schule
Name der Schule *
IGS Thaleischw.-Fröschen
GS Bruchweiler-Bärenbach
GS Busenberg
GS Dahn
GS Fischbach
GYM Mannlich HOM
GS Clausen-Donsieders -Schulhaus Clausen-
GS Rodalben
GS Nünschweiler
GS Rieschweiler-Mühlbach
GS Heltersberg
GS Hornbach -Schulhaus Althornbach-
GS Bechhofen
GS Contwig -Schulhaus Contwig-
GS Dellfeld
GYM Dahn
GYM Saar-Pfalz HOM
GS Hauenstein
GS Wilgartswiesen
GS Bottenbach
GS Eppenbrunn
GS Clausen-Donsieders -Schulhaus Donsieders-
GS Leimen-Merzalben -Schulhaus Leimen-
GS Leimen-Merzalben -Schulhaus Merzalben-
GS Waldfischb.-Burgalben
GS Obernheim-Kirchenarnb.
GS Wallhalben
GS Weselberg
GS Contwig -Schulhaus Stambach- Hauptsitz
GYM Johanneum HOM
GS Maßweiler
GS Wiesbach
GS Hornbach
GS Thaleischweiler-Fröschen
GS Waldfischb.-Burgalben -Schulhaus Burgalben-
BBS Rodalben HBW 1. Jahr
TBBZ Homburg
KBBZ Homburg BFW 1. Jahr
SFL Landstuhl
BBS Rodalben HBF IT Systems
SfL Wfb-B JRS
Schulen außerhalb Zuständigkeitsbereich
GS Hermersberg-Höheinöd -Schulh Höheinöd-
RS plus Dahn
RS plus Hauenstein
IGS Contwig
RS plus Rodalben
RS plus Vinningen
IGS Waldfischbach-Burgalben
GS Vinningen
GS Hermersberg-Höheinöd -Schulh Hermersberg-
Herman-Nohl-Schule Waldfischbach-Burgalben
RS plus Blieskastel
IGS Bexbach
GS Lemberg
SfL St. Ingbert
GS Waldfischb.-Burgalben -Schulhaus Hermersberg-
GS Thaleischweiler-Fr. Schulhaus Wallhalben
Klassenstufe *
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Beantragt ab *
Wird die Ganztagsschule besucht?
ja
nein
Erste gewählte Fremdsprache*
Angaben über die Schülerin/den Schüler
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Name *
Vorname *
Geburtsdatum *
Straße (Hauptwohnsitz) *
Hausnummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil
weiter
Angaben zum Personensorgeberechtigten
1. Personensorgeberechtigter
Adresse übernehmen?
Anrede *
Herrn
Frau
Person
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
Personensorgerecht:
ja
nein
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
Weitere Berechtigte(r):
2. Personensorgeberechtigter
Adresse übernehmen?
Anrede *
Herrn
Frau
Person
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
Personensorgerecht:
ja
nein
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
Sonstige (z.B. Pflegeperson, Heim, Vormund)
Sonstige (z.B. Pflegeperson, Heim, Vormund)
Name *
Vorname *
Telefonnummer
Personensorgerecht:
ja
nein
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
zurück
zwischenspeichern
weiter
Erklärung
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte unverzüglich zurückzugeben, da mir diese sonst in Rechnung gestellt wird. Dies gilt natürlich auch für die Fälle, in denen zukünftig eine Schule besucht wird, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Südwestpfalz liegt oder die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt und kein neuer Antrag mehr gestellt werden muss. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fahrkarten und die dadurch dem Landkreis Südwestpfalz entstandenen Kosten zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.
Datenschutz
Ich habe die
Datenschutzerklärung
gelesen und bin damit einverstanden.
E-Mail
Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Kreisverwaltung Südwestpfalz übermittelt. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit:
E-Mail-Adresse *
Anhängen
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Sie können mehr als 1 Datei hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Zuweisung zur besuchten Schule
Anhang
zurück
weiter
Zusammenfassung
zurück
Formular abschicken
Haben Sie Fragen?
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abt. Verkehr, Brand-und Katastrophenschutz
Ref. 70 - ÖPNV, Schülerbeförderung
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Tel.: 06331/809-113/244
schuelerbefoerderung@lksuedwestpfalz.de
Impressum
Kontakt
Datenschutz