Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten durch den Landkreis Südwestpfalz

Der Landkreis Südwestpfalz

übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, wenn der Schulweg länger als 4 km oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden die Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst. Fahrtkosten werden erstmals ab Antragstellung übernommen. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung der Fahrtkosten erfolgt für die Dauer eines Schuljahres.

Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen.

Bildungsgang

Ist die Gewährung der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig?

Klassenstufen 11-13 der Gymnasien, oder Integrierten Gesamtschulen

Ja

Höhere Berufsfachschule

Ja

Fachschule in Vollzeitform

Ja

Berufsfachschule I

Nein

Berufsfachschule II

Nein

Berufsvorbereitungsjahr

Nein

Angaben zur Schule

Schulart:

1. Angaben über die Schülerin/den Schüler

Haben Sie Fragen?

Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abt. Verkehr, Brand-und Katastrophenschutz
Ref. 70 - ÖPNV, Schülerbeförderung
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Tel.: 06331/809-113/244
schuelerbefoerderung@lksuedwestpfalz.de