Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten durch den Landkreis Südwestpfalz
im Schuljahr *
Der Landkreis Südwestpfalz
übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart, wenn der Schulweg länger als 4 km oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform werden die Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst. Fahrtkosten werden erstmals ab Antragstellung übernommen. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung der Fahrtkosten erfolgt für die Dauer eines Schuljahres.
Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen.
Bildungsgang
Ist die Gewährung der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig?
Klassenstufen 11-13 der Gymnasien, oder Integrierten Gesamtschulen
Ja
Höhere Berufsfachschule
Ja
Fachschule in Vollzeitform
Ja
Berufsfachschule I
Nein
Berufsfachschule II
Nein
Berufsvorbereitungsjahr
Nein
Angaben zur Schule
Name der Schule *
IGS Thaleischw.-Fröschen
KBBZ Homburg BVJ
TBBZ Homburg Technik 1. Jahr
GYM Mannlich HOM
GYM Dahn
BBS Rodalben BVJ
GYM Saar-Pfalz HOM
BBS Rodalben BFM 1. Jahr
BBS Rodalben BGH
GYM Johanneum HOM
BBS Rodalben BGW
BBS Rodalben BGM
BBS Rodalben BFE 1. Jahr
BBS Rodalben BFE 2. Jahr
BBS Rodalben BFH 1. Jahr
BBS Rodalben BFH 2. Jahr
BBS Rodalben HB Dat. 1. Jahr
BBS Rodalben HB Dat. 2. Jahr
KBBZ Homburg HBW 2. Jahr
KBBZ Homburg HBW 1. Jahr
BBS Rodalben BFM 2. Jahr
BBS Rodalben BFW 1. Jahr
BBS Rodalben BFW 2. Jahr
BBS Rodalben FOS Sozialwesen 1. Jahr
BBS Rodalben HBH 1. Jahr
BBS Rodalben BGH
BBS Rodalben HBW 2. Jahr
BBS Rodalben HB Fremd 2. Jahr
BBS Rodalben HBW 1. Jahr
TBBZ Homburg
KBBZ Homburg BFW 1. Jahr
BBS Rodalben HBF IT Systems
Schulen außerhalb Zuständigkeitsbereich
BBS Rodalben HBF H + E
BBS Rodalben HBF 0 + 0
BBS Rodalben HBF 1. Jahr
BBS Rodalben HB Fremd 1. Jahr
BBS Rodalben HBH 2. Jahr
IGS Contwig
IGS Waldfischbach-Burgalben
BBS Rodalben
KBBZ Homburg
BBS Saarbrücken
BBS Rodalben BFG 1. Jahr
BBS Rodalben BFG 2. Jahr
Berufsbildungszentrum St. Ingbert
FOS Dahn
Klassenstufe *
11
12
13
Schulart:
IGS, GYM
Höhere Berufsfachschule
Berufsvorbereitungsjahr
Berufsfachschule I
Berufsfachschule II
FOS
Schulbesuch ab/seit *
Bildungsgang (nur bei BBS) *
1. Angaben über die Schülerin/den Schüler
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Name *
Vorname *
Geburtsdatum *
Straße (Hauptwohnsitz) *
Hausnummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil
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Angaben zum Personensorgeberechtigten
1. Personensorgeberechtigter
Adresse übernehmen?
Anrede *
Herrn
Frau
Person
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
Personensorgerecht:
ja
nein
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
2. Personensorgeberechtigter
Adresse übernehmen?
Anrede *
Herrn
Frau
Person
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Wohnort *
Ortsteil
Telefonnummer
E-Mail-Adresse *
Personensorgerecht:
ja
nein
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
Leben Sie (Mutter/Vater) mit einem Partner/einer Partnerin im Sinne des §7 Abs.3 Nr.3 und Abs. 3a SGB II zusammen?
ja
Nein
Name der Mutter/Vater mit einem Partner/einer Partnerin
Sonstige (z.B. Pflegeperson, Heim, Vormund)
Sonstige (z.B. Pflegeperson, Heim, Vormund)
Name *
Vorname *
Telefonnummer
Personensorgerecht:
ja
nein
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
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3. Angaben zum Einkommen
Nr. 3 und 4 nur auszufüllen von Schülern / Schülerinnen der Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Höheren Berufsfachschule
Für Schülerinnen und Schüler der o.g. Schulen ist die Übernahme der Fahrtkosten einkommensabhängig.
Wenn Ihr Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, ist die Fahrkarte von Ihnen direkt bei einem Verkehrsunternehmen zu beantragen.
Liegt Ihr Einkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze wird die Fahrkarte durch uns bestellt und Sie zahlen zu den Fahrtkosten einen Eigenanteil von derzeit 41,04 Euro monatlich, für zehn Beförderungsmonate.
Der Eigenanteil kann auf Antrag erlassen werden.
Fahrtkosten werden für Schüler/innen nur übernommen,
1. falls Sie im Haushalt
beider
unterhaltspflichtiger Personensorgeberechtigten* leben oder zuletzt gelebt haben, wenn das Einkommen dieser Personensorgeberechtigten und Ihr eigenes Einkommen
26.500 €
oder
2. falls Sie im Haushalt
eines
unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten* leben oder zuletzt gelebt haben, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten und Ihr eigenes Einkommen
22.750 €
oder
3. falls Sie im Haushalt
eines
unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten* leben oder zuletzt gelebt haben,
der mit einer / einem Partnerin oder Partner
im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a des Zweiten Sozialgesetzbuches - Grundsicherung für Arbeitssuchende - zusammenlebt, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten, der Partnerin oder des Partners und Ihr eigenes Einkommen
26.500 €
nicht übersteigt.
Für jedes weitere Kind
, für das die Personensorgeberechtigten bzw. ein/e zu berücksichtigende/r Partner/in Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten,
erhöht sich der Betrag um 3.750,00 €.
*bei volljährigen Schülerinnen und Schülern der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile
Sofern die Schülerin oder der Schüler verheiratet ist, ist das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten maßgeblich.
Die Einkommensgrenze beträgt somit
Einkommensgrenze bei
Der Eltern / des Elternteils (mit Partner)
eines Elternteils
1 Kind
26.500,00 EUR
22.750,00 EUR
2 Kindern
30.250,00 EUR
26.500,00 EUR
3 Kindern
34.000,00 EUR
30.250,00 EUR usw.
Das maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (Bruttoeinkommen bzw. auf dem Steuerbescheid der Gesamtbetrag der Einkünfte") ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Werbungskosten werden danach einkommensmindernd berücksichtigt, und zwar ohne Nachweis mindestens in Höhe des Arbeitnehmer-Pausch-Betrages.
Maßgebend ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr.
Auf Antrag kann auch das letzte Kalenderjahr oder das Jahr in dem das Schuljahr beginnt berücksichtigt werden. Der Einkommensnachweis kann durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides oder durch eine Arbeitgeberbescheinigung über den im Bemessungsjahr erzielten Bruttolohn erfolgen.
Im Jahr
Jahr *
betrug das maßgebliche Einkommen
Euro *
Anzahl der Kinder, für die Sie zur Zeit Kindergeld erhalten:
Anzahl *
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4. Erlass des Eigenanteils
Der Eigenanteil wird auf Antrag nur erlassen, wenn die unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten oder die Schülerin bzw. der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten. Maßgeblich sind hierbei die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Beantragen Sie den Erlass des Eigenanteils?
ja
nein
Sollten Sie keinen Erlass beantragt haben bzw. wurde der Erlass abgelehnt, erteilen sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat, damit der Eigenanteil monatlich eingezogen werden kann.
Kreditinstitut
IBAN
BIC
Erklärung
Ich/wir versichere/n, dass meine/unsere Angaben richtig und vollständig sind. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte unverzüglich zurückzugeben, da mir/uns diese in Rechnung gestellt werden. Dies gilt natürlich auch für die Fälle, in denen zukünftig eine Schule besucht wird, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Südwestpfalz liegt oder die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt und kein Anspruch auf Fahrtkostenübernahme besteht. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fahrkarten und die dadurch dem Landkreis Südwestpfalz entstandenen Kosten zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.
Datenschutz
Ich habe die
Datenschutzerklärung
gelesen und bin damit einverstanden.
E-Mail
Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Kreisverwaltung Südwestpfalz übermittelt. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit:
E-Mail-Adresse *
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Anhängen
Scannen oder fotografieren Sie das entsprechende Dokument. Sie können mehr als 1 Datei hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sein dürfen. Zugelassene Dateiformate sind jpg, tif, pdf.
Beigefügt sind als Nachweis zu dem angegebenen Einkommen
Einkommensteuerbescheid Jahr:
Anhang *
Rentenbescheid Jahr:
Anhang *
Arbeitgeberbescheinigung über den Bruttolohn Jahr:
Anhang *
sonstige Belege (evtl. über geringfügige Beschäftigung)
Sonstige Belege *
Anhang *
Als Nachweis darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde
Letzter Bescheid über Bezug von:
ALG I, Bürgergeld (ehemals Alg II), Sozialhilfe
Die Einkommensnachweise werden per Post nachgereicht.
Anhang *
Anhängen: Erlass des Eigenanteiles
Letzten Bescheid über ALG II-/laufende Hilfe zum Lebensunterhalt-/Grundsicherung
Die Einkommensnachweise werden per Post nachgereicht.
Anhang *
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Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abt. Verkehr, Brand-und Katastrophenschutz
Ref. 70 - ÖPNV, Schülerbeförderung
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Tel.: 06331/809-113/244
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