Ich versichere die Richtigkeit der Angaben
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Name, Vorname des/der antragstellenden Berechtigten/volljährigen Schüler/in
Zusätzliche Angaben bei unverheirateten SchülerInnen, die nicht im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben
Die Schülerin / Der Schüler lebte zuletzt im gemeinsamen Haushalt mit:
Angaben zum maßgeblichen Einkommen
Beigefügt sind als Nachweise zu dem angegebenen Einkommen:
Beigefügt sind als Nachweise darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde:
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bei ausländischen Einkünften ist der Betrag der ausländischen Währungseinheit anzugeben
Ich versichere, dass ich alle Angaben richtig und vollständig gemacht habe und außer dem bei Nr. 5 aufgeführten Einkommen über kein weiteres Einkommen verfüge. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gewährte Leistungen zurückgefordert werden und durch mich zu ersetzen sind.
Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten auch für die Antragsprüfung im Rahmen der Schülerbeförderung verwendet werden dürfen.
Datenschutzhinweise: Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch das Amt für Schulen und Sport
Das Amt für Schulen und Sport verarbeitet zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadtverwaltung Trier, Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Am Augustinerhof 54290 Trier
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Trier, Tel.: 115, email: datenschutz@trier.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Lernmittelfreiheit nach § 70 Schulgesetz verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Das Amt für Schulen und Sport kann im Wege der Auftragsverarbeitung Aufgaben durch andere Stellen erbringen lassen. Datenübermittlungen finden an folgende Empfänger statt: Schulen, zur Bestätigung des Anwesenheits- und Fehltage; die Stadtkasse im Rahmen des Zahlungsverkehrs sowie der BÜS gGmbH im Rahmen der Paketierungen und Rücknahmen der Schulbücher.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden:
Die Speicherdauer für die erhobenen Daten richtet sich unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. dem Verzeichnis über Aufbewahrungsfristen der Stadt Trier. In der Regel betragen diese 5 Jahre. Ausgenommen hiervon sind zahlungsbegründende Unterlagen.
Rechte aus dem Datenschutz:
Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), Löschung (Art.17 DS-GVO) , auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de
Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund § 67 Abs. 1 Schulgesetz i.V.m. der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich geregelt.
Ohne die Bereitstellung dieser Daten ist eine Bearbeitung des Antrags auf Lernmittelfreiheit nicht möglich.
Bedingungen der Schulbuchausleihe