Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zur Sekundarstufe II durch den Landkreis Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen

übernimmt für Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrtkosten zur Schule nur soweit eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird:

Bildungsgang

Gymnasien und Integrierte Gesamtschule (Jahrgangsstufe 11 - 13)

Höhere Berufsfachschulen

Berufsoberschulen

Berufliche Gymnasien

Fachoberschulen der Realschulen plus

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Bitte fügen Sie eine Schulbescheinigung bei auf Seite 5 dieses Formulars. Bitte beachten Sie, dass die Übernahme von Fahrtkosten zu Privatschulen nach NRW, Abendgymnasien sowie Abendrealschulen leider nicht möglich ist.

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind der Kreisverwaltung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Schülerbeförderung
Parkstr. 1
57610 Altenkirchen
fahrkarten@kreis-ak.de