Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten für die Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10)

der Gymnasien, IGSen, sowie Realschulen plus bzw. der entsprechenden Schulformen in NRW durch den Landkreis Altenkirchen

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Bitte fügen Sie eine Schulbescheinigung bei auf Seite 3 dieses Formulars. Bitte beachten Sie, dass die Übernahme von Fahrtkosten zu Privatschulen nach NRW, Abendgymnasien sowie Abendrealschulen leider nicht möglich ist.

Ganztagsschule?

Grund der Antragstellung

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind der Kreisverwaltung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.

Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Schülerbeförderung
Parkstr. 1
57610 Altenkirchen
fahrkarten@kreis-ak.de