Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zu Grundschulen und Förderschulen

durch den Landkreis Altenkirchen

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Angaben zur Schule

Ganztagsschule?

Schwerpunktschule?

Grund der Antragstellung

ab sofort?

HINWEIS: Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (z. B. bei einem Wechsel der Schule, des Schulstandorts, der Wohnung oder des Verkehrsmittels, bei einem Auslandsaufenthalt) sind der Kreisverwaltung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eine Bewilligung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten entfallen. Es besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Besuch einer Förderschule oder einer Grundschule außerhalb des Schulbezirks eine Zuweisung notwendig ist. Bei dem Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule kann die ÖPNV-Anbindung Einschränkungen unterliegen. Bei Verbleib auf der bisherigen Schule nach einem Umzug in einen anderen Schulbezirk werden Beförderungskosten nur im Abschlussjahr übernommen. Kommen Sie bei Rückfragen gern auf uns zu.

Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird

Haben Sie Fragen?

Kreisverwaltung Altenkirchen
Schülerbeförderung
Parkstr. 1
57610 Altenkirchen
fahrkarten@kreis-ak.de