Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für die Beförderung zu Kindertagesstätten

durch den Landkreis Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen

übernimmt die Beförderung bzw. die Beförderungkosten ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für die Kinder, die in einer anderen Gemeinde oder einem anderen Gemeindeteil betreut werden, weil im eigenen Ort kein Betreuungsangebot bzw. kein freier Betreuungsplatz vorhanden ist.

1. Angaben zum Kind, für das die Fahrtkostenübernahme beantragt wird
2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten, dem / der Personensorgeberechtigten oder der zum Unterhalt verpflichtenden Eltern

Personensorgerecht:

Haushalt mit dem Kind:

Die Adresse der Mutter:

Personensorgerecht:

Haushalt mit dem Kind:

Die Adresse des Vaters:

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Schülerbeförderung
Parkstr. 1
57610 Altenkirchen
fahrkarten@kreis-ak.de