Antrag auf Übernahme von Fahrkosten durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm

für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen I und II

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Hinweis
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz sowie nach Maßgabe der Satzung und der Beförderungsrichtlinien des Eifelkreises für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschule I und II die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Schulweg länger als 4 km ist.

Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. Er ist ebenfalls neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrunde liegenden Umstände geändert haben (z. B. bei einem Wechsel der Schule oder der Wohnung). Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Grund der Antragstellung
Der Antrag auf Ersatz kann nicht bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestellt werden. Diesen finden Sie hier bei der DB Regio Bus Mitte.
Angaben über den Schulbesuch

Name der Schule und Schulort:

Angaben über die besuchte Klasse:

Fachrichtung:

Angaben über den Schüler

Ist im Laufe des Schuljahres ein Wohnsitzwechsel beabsichtigt?

Haben Sie Fragen?

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Fachbereich 08-01 - Straßenverkehr, Öffentl. Personennahverkehr
Trierer-Straße 1
54634 Bitburg
Tel.: 06561-15-1190 oder 1191
Schuelerbefoerderung@bitburg-pruem.de