Der Eifelkreis
Bitburg-Prüm übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz, sowie der Satzung und der Beförderungsrichtlinien des Eifelkreises für Schüler
- der Klassen 11-13 der Gymnasien,
- der Beruflichen Gymnasien,
- der Höheren Berufsfachschulen (1. und 2. Jahr),
- sowie der Berufsoberschulen in Vollzeitform die notwendigen Fahrkosten zur Schule,
wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Schulweg länger als 4 km ist. Die Personensorgeberechtigten bzw. die Schüler tragen einen
monatlichen Eigenanteil an den Fahrkosten für jeden Schüler und jeden Beförderungsmonat, sofern das maßgebliche Einkommen eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt.
Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst.
Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. Er ist ebenfalls neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrunde liegenden Umstände geändert haben (z. B. bei einem Wechsel der Schule oder der Wohnung). Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.