Antrag auf Übernahme von Fahrkosten durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm

für Schüler der Sekundarstufe II

für das Schuljahr

beantragt ab Monat

Hinweis
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz, sowie der Satzung und der Beförderungsrichtlinien des Eifelkreises für Schüler

  • der Klassen 11-13 der Gymnasien,
  • der Beruflichen Gymnasien,
  • der Höheren Berufsfachschulen (1. und 2. Jahr),
  • sowie der Berufsoberschulen in Vollzeitform die notwendigen Fahrkosten zur Schule,
wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Schulweg länger als 4 km ist. Die Personensorgeberechtigten bzw. die Schüler tragen einen monatlichen Eigenanteil an den Fahrkosten für jeden Schüler und jeden Beförderungsmonat, sofern das maßgebliche Einkommen eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt.

Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst. Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen. Er ist ebenfalls neu zu stellen, wenn sich die den erstmaligen Angaben zugrunde liegenden Umstände geändert haben (z. B. bei einem Wechsel der Schule oder der Wohnung). Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Grund der Antragstellung
Der Antrag auf Ersatz kann nicht bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestellt werden. Diesen finden Sie hier bei der DB Regio Bus Mitte.
Angaben über den Schulbesuch
(Sozialwesen oder Wirtschaft)
Angaben über den Schüler

Ist im Laufe des Schuljahres ein Wohnsitzwechsel beabsichtigt?

Haben Sie Fragen?

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Fachbereich 08-01 - Straßenverkehr, Öffentl. Personennahverkehr
Trierer-Straße 1
54634 Bitburg
Tel.: 06561-15-1190 oder 1191
Schuelerbefoerderung@bitburg-pruem.de