Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten - Förderschule
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
für das Schuljahr
Schuljahr *
beantragt ab Monat
Monat *
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Angaben zur Schule
Name der Schule *
Bethesda-Schule Bad Kreuznach
Bodelschwingh-Schule Meisenheim
Burgschule Schloßböckelheim
Don-Bosco-Schule Bad Kreuznach
Schule am Ellerbach Bad Kreuznach
Wilhelm-Dröscher-Schule Kirn
Schulform *
Stufe *
Ganztagsschule:
ja
nein
andere Schulzeiten
Schulzeit *
Grund der Antragstellung:
Erstantrag
Wohnortwechsel
Schulwechsel
Wiederholung der Klasse
Sonstiges
Sonstiges Grund *
Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahmen beantragt wird
Geschlecht *
männlich
weiblich
divers
Familienname *
Vorname *
Geburtsdatum *
Straße *
Hausnummer *
PLZ *
Wohnort *
weiter
Angaben zu den Sorgeberechtigten
1. Berechtigte(r):
Adresse übernehmen?
Anrede *
Herrn
Frau
Person
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Landkreis/Kreisfreie Stadt *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
Weitere Berechtigte(r):
2. Berechtigte(r):
Adresse übernehmen?
Anrede *
Herrn
Frau
Person
Name *
Vorname *
Straße *
Nummer *
PLZ *
Landkreis/Kreisfreie Stadt *
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
ja
nein
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zwischenspeichern
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Fahrtstrecke
von (Ort) *
bis (Ort) *
Wahlmöglichkeiten
ÖPNV
Schulbus
Hiermit bestätige/n ich/wir, dass mein Kind zukünftig den ÖPNV für den Schulweg zur Förderschule nutzen darf. Ich/wir bestätige/n weiterhin, dass mein/unser Kind dazu selbständig in der Lage ist.
Erklärung
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstr. 47, 55543 Bad Kreuznach schriftlich melden.
Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.
Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.
Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter
Informationspflicht nach Art. 13 u. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
zur Kenntnis genommen zu haben.
Mit dem Absenden dieses Antrages erkläre ich mich mit den angegebenen Bedingungen einverstanden, sodass keine weitere Unterschrift erforderlich ist, um die Gültigkeit dieses Antrags zu bestätigen.
E-Mail
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Tel.: 0671 803-1676 und 1658
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