Antrag auf Übernahme der Fahrkosten
Personensorgeberechtigte
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Nachname
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
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Tel.-Nr.
durch den Rhein-Pfalz-Kreis für Schüler der
Jahrgangsstufen 11 bis 13
für das Schuljahr
Schüler
Im beantragten Schuljahr besuchte Schule
Jahrgangsstufe
Bildungsgang
Passbild
(wird elektronisch übermittelt, daher nicht sichtbar)
Nachname
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Erzielt der Schüler ein eigenes Einkommen?
Als maßgebliches Einkommen gilt das Einkommen der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten (für minderjährige Schüler) bzw. der unterhaltspflichtigen Elternteile (für volljährige Schüler), in deren Haushaltsgemeinschaft der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat. Das für die Fahrkostenübernahme maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des §2 Abs.1 bis 3 des Einkommenssteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Werbungskosten werden danach einkommensmindernd berücksichtigt, und zwar ohne Nachweis mindestens in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (1.000,- ¤).Das ggf. erzielte Einkommen des Schülers zählt zu dem maßgeblichen Einkommen hinzu. Zum maßgeblichen Einkommen gehören auch Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden und allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder weder im Ausland noch im Inland einer staatlichen Besteuerung unterliegen. Einkünfte, die nicht einkommenssteuerpflichtig sind, wie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sozialhilfe, werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

Einkommen
Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler
1
Nachname
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Einkommen
Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler
2
Nachname
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Einkommen
Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler
3
Ggf. Partner eines Personensorgeberechtigten
Maßgebend sind grundsätzlich die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres. Auf Antrag kann ein aktuelleres Einkommen berücksichtigt werden, wenn dieses Einkommen wesentlich niedriger ist, als das fragliche Einkommen.

Sonstige Schule
Bankverbindung
Nachname des Kontoinhabers
Vorname
IBAN
Der von mir zu zahlende Anteil am MAXX-Ticket beträgt

Weitere Kinder ....
… die im Haushalt des antragstellenden Schülers leben, für die einer der in diesem Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten oder sein Partner Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezieht. Für Kinder, die über 17 Jahre alt sind, ist in jedem Falle ein Kindergeldnachweis (Kontoauszug genügt) beizufügen!

Nachname, Vorname
Geb.-Datum
ggf. besuchte Schule (Ort)
Erklärung des Antragstellers
Ich habe die in diesem Antrag, auch unter dem Punkt „Hinweise“, vorhandenen Erläuterungen, Aufforderungen und Hinweise zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. Die Einkommensnachweise sind diesem Antrag beigefügt oder gehen der Schulabteilung des Rhein-Pfalz-Kreises in den nächsten Tagen zu.

Ich bin bereits im Besitz eines MAXX - Tickets. Bitte in jedem Fall eine Kopie des Tickets vorlegen.

Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Anmerkungen des Antragstellers

Datum
Dateianlagen
Beschreibung der Anlage

Hochladen der Anlage

-   die volle Höhe des MAXX-Tickets, falls das relevante Einkommen das in der Tabelle "Einkommensgrenze" genannte

Jahreseinkommen übersteigt

-  die MAXX-Ticket - Höhe abzüglich 8,- ¤ monatlich, falls das relevante Einkommen unter der vorgenannten

Einkommensgrenze, aber über dem Leistungssatz für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt liegt

-  0,- ¤, wenn das relevante Einkommen aus laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II besteht.

Hinweise
Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt gemäß § 33 Privatschulgesetz, Rechtsverordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, der Satzung sowie der Beförderungsrichtlinien für den Rhein-Pfalz-Kreis für Schüler folgender Bildungsgänge die Fahrtkostenanteile für die Beförderung zur Schule

Bildungsgang
Ist die Gewährung der Fahrtkosten
vom Einkommen abhängig?
Jahrgangsstufen 11-13 der Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen
Ja
Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule
Fahrt zur Schule
Fahrt zum Praktikum
Ja
Nein
Daher bitte in jedem Falle einen Antrag auf Übernahme eines Fahrkostenanteils stellen und

Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule
Ja
Berufsgrundbildungsjahr Berufsfachschule 1. Jahr
Ja
Berufsfachschule 2. und 3. Jahr und höhere Berufsfachschule 1. und 2. Jahr
Ja
Berufsaufbau-und Fachoberschulen in Vollzeitform
Ja
Berufliche Gymnasien
Ja
Fachschulen in Vollzeitform
Ja
Besondere Bildungsgänge der Berufsschulen mit Vollzeitunterricht zur Vorbereitung
auf ein BerufsAusbildungsverhältnis (Berufsvorbereitungsjahr)
Nein
Besonderer Teilzeitunterricht der Berufsschulen, wenn weder ein Berufsausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht
Nein
Hierbei wird der Fahrkostenanteil bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art  übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich im Sinne des Schulgesetzes ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst.

Die Übernahme eines Fahrkostenanteils erfolgt für den Fall, dass

Das Einkommen der Personensorgeberechtigten und des Schülers die vom zuständigen Landesministerium (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur) durch Rechtsverordnung definierte Einkommensgrenze nicht übersteigt,

a)

Die Einkommensgrenze ergibt sich aus folgender Tabelle:

Einkommensgrenze bei
einem
Sorgeberechtigten
beiden
Sorgeberechtigten
(in derselben
Haushaltsgemeinschaft)
einem Sorgeberechtigten
mit Lebenspartner
(in derselben
Haushaltsgemeinschaft)
1 Kind
22.750 ¤
26.500 ¤
26.500 ¤
2 Kindern
26.500 ¤
30.250 ¤
30.250 ¤
3 Kindern
30.250 ¤
34.000 ¤
34.000 ¤
zuzüglich 3.750,00 ¤ für jedes weitere Kind
zu a): Das maßgebliche Einkommen (i.d.R. das Bruttoeinkommen aller Personen der Haushaltsgemeinschaft vermindert durch die Werbungskosten) ist grundsätzlich durch eine unbeglaubigte Kopie des Einkommensteuer- bzw. Rentenbescheides des vorletzten Kalenderjahres nachzuweisen. In jedem Falle ist das Einkommen des fraglichen, vollständigen Kalenderjahres vorzuweisen.

b)

Die Personensorgeberechtigten oder der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) (d.h. Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten.

Bei getrennt lebenden Personenberechtigten sind die o.g. Voraussetzungen für denjenigen zu erfüllen, in dessen Haushaltsgemeinschaft der Schüler lebt bzw. zuletzt gelebt hat. Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Antrag auf Übernahme eines Fahrkostenanteils ist für jedes Jahr neu zu stellen.

zu b): Die unbeglaubigte Kopie des entsprechenden letzten Bewilligungsbescheides bitte beifügen. Hierbei sind alle Seiten des Bewilligungsbescheides zu kopieren.

Eine Kopie des Praktikumsvertrages beifügen!

Die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRN erkenne ich an. Das Verkehrsunternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre hier angegebenen Daten zur Begründung, Ausführung und Beendigung Ihres Abonnementvertrages. Ich bin damit einverstanden, dass meine hier angegebenen Daten bis auf Weiteres sowohl durch das Verkehrsunternehmen als auch durch die VRN GmbH erhoben, verarbeitet und genutzt werden, damit diese mir per Post Informationen im Zusammenhang mit meinem Abonnement zusenden. Dies umfasst beispielsweise Informationen zu Fahrpreisen, dem Tarifsystem sowie betriebliche Belange des Verkehrsnetzes. (Falls nicht gewünscht, bitte diese Einwilligung ausnehmen.) Besteller und Zahler des Abonnements stimmen der Prüfung ihrer Bonität bei einer Wirtschaftsauskunft zu.

Ich ermächtige das vom Kreis beauftragte Verkehrsunternehmen bis auf Weiteres den Gesamt- oder monatlichen Teilbetrag für das MAXX-Ticket von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Verkehrsunternehmen auf mein Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sollte dem Verkehrsunternehmen bereits ein gültiges Lastschriftmandat von mir vorliegen, kann das Verkehrsunternehmen weitere Verträge dem bestehenden Mandat zuordnen. Die Mandatsreferenznummer bleibt unverändert bestehen. Besteller und Zahler des Abonnements stimmen der Prüfung ihrer Bonität bei einer Wirtschaftsauskunft zu. Sollten Sie der Anfrage nicht zustimmen, ist eine Teilnahme am Abonnementverfahren unter Umständen nicht möglich. Im Falle nicht vertragsgemäßer Abwicklung übermittelt das Verkehrsunternehmen Auskünfte über personenbezogene Daten an Gesellschaften innerhalb des VRN und/oder Wirtschaftsauskunfteien.

Der Antrag ist jährlich neu zu stellen, auch wenn sich die den Angaben zugrundeliegenden Umstände nicht geändert haben. Jeder dem Antrag zugrundeliegende Umstand, der sich evtl. während des Bewilligungszeitraumes ändert, ist dem Schulamt des Rhein-Pfalz-Kreises sofort mitzuteilen (z.B. ein Wechsel der Schule, der Einkommenssituation oder der Wohnung). Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch. Es wird empfohlen, einen Abdruck dieses Antrags aufzubewahren.