Antrag auf Übernahme der Fahrkosten
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
durch den Rhein-Pfalz-Kreis für Schüler der
Jahrgangsstufen 11 bis 13
Im beantragten Schuljahr besuchte Schule
(wird elektronisch übermittelt, daher nicht sichtbar)
Erzielt der Schüler ein eigenes Einkommen?
Als maßgebliches Einkommen gilt das Einkommen der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten (für minderjährige Schüler) bzw. der unterhaltspflichtigen Elternteile (für volljährige Schüler), in deren Haushaltsgemeinschaft der Schüler lebt oder zuletzt gelebt hat. Das für die Fahrkostenübernahme maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des §2 Abs.1 bis 3 des Einkommenssteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Werbungskosten werden danach einkommensmindernd berücksichtigt, und zwar ohne Nachweis mindestens in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (1.000,- ¤).Das ggf. erzielte Einkommen des Schülers zählt zu dem maßgeblichen Einkommen hinzu. Zum maßgeblichen Einkommen gehören auch Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden und allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder weder im Ausland noch im Inland einer staatlichen Besteuerung unterliegen. Einkünfte, die nicht einkommenssteuerpflichtig sind, wie z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sozialhilfe, werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler
Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler
Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler
Ggf. Partner eines Personensorgeberechtigten
Maßgebend sind grundsätzlich die Einkommensverhältnisse des vorletzten Kalenderjahres. Auf Antrag kann ein aktuelleres Einkommen berücksichtigt werden, wenn dieses Einkommen wesentlich niedriger ist, als das fragliche Einkommen.
Nachname des Kontoinhabers
Der von mir zu zahlende Anteil am MAXX-Ticket beträgt
… die im Haushalt des antragstellenden Schülers leben, für die einer der in diesem Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten oder sein Partner Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezieht. Für Kinder, die über 17 Jahre alt sind, ist in jedem Falle ein Kindergeldnachweis (Kontoauszug genügt) beizufügen!
ggf. besuchte Schule (Ort)
Erklärung des Antragstellers
Ich habe die in diesem Antrag, auch unter dem Punkt „Hinweise“, vorhandenen Erläuterungen, Aufforderungen und Hinweise zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. Die Einkommensnachweise sind diesem Antrag beigefügt oder gehen der Schulabteilung des Rhein-Pfalz-Kreises in den nächsten Tagen zu.
Ich bin bereits im Besitz eines MAXX - Tickets. Bitte in jedem Fall eine Kopie des Tickets vorlegen.
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Anmerkungen des Antragstellers
- die volle Höhe des MAXX-Tickets, falls das relevante Einkommen das in der Tabelle "Einkommensgrenze" genannte
Jahreseinkommen übersteigt
- die MAXX-Ticket - Höhe abzüglich 8,- ¤ monatlich, falls das relevante Einkommen unter der vorgenannten
Einkommensgrenze, aber über dem Leistungssatz für laufende Hilfe zum Lebensunterhalt liegt
- 0,- ¤, wenn das relevante Einkommen aus laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II besteht.
Der Rhein-Pfalz-Kreis übernimmt gemäß § 33 Privatschulgesetz, Rechtsverordnung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, der Satzung sowie der Beförderungsrichtlinien für den Rhein-Pfalz-Kreis für Schüler folgender Bildungsgänge die Fahrtkostenanteile für die Beförderung zur Schule
Ist die Gewährung der Fahrtkosten
vom Einkommen abhängig?
Jahrgangsstufen 11-13 der Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen
Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule
Daher bitte in jedem Falle einen Antrag auf Übernahme eines Fahrkostenanteils stellen und
Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschule
Berufsgrundbildungsjahr Berufsfachschule 1. Jahr
Berufsfachschule 2. und 3. Jahr und höhere Berufsfachschule 1. und 2. Jahr
Berufsaufbau-und Fachoberschulen in Vollzeitform
Fachschulen in Vollzeitform
Besondere Bildungsgänge der Berufsschulen mit Vollzeitunterricht zur Vorbereitung
auf ein BerufsAusbildungsverhältnis (Berufsvorbereitungsjahr)
Besonderer Teilzeitunterricht der Berufsschulen, wenn weder ein Berufsausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht
Hierbei wird der Fahrkostenanteil bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich im Sinne des Schulgesetzes ist.
Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst.
Die Übernahme eines Fahrkostenanteils erfolgt für den Fall, dass
Das Einkommen der Personensorgeberechtigten und des Schülers die vom zuständigen Landesministerium (Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur) durch Rechtsverordnung definierte Einkommensgrenze nicht übersteigt,
Die Einkommensgrenze ergibt sich aus folgender Tabelle:
(in derselben
Haushaltsgemeinschaft)
einem Sorgeberechtigten
mit Lebenspartner
(in derselben
Haushaltsgemeinschaft)
zuzüglich 3.750,00 ¤ für jedes weitere Kind
zu a): Das maßgebliche Einkommen (i.d.R. das Bruttoeinkommen aller Personen der Haushaltsgemeinschaft vermindert durch die Werbungskosten) ist grundsätzlich durch eine unbeglaubigte Kopie des Einkommensteuer- bzw. Rentenbescheides des vorletzten Kalenderjahres nachzuweisen. In jedem Falle ist das Einkommen des fraglichen, vollständigen Kalenderjahres vorzuweisen.
Die Personensorgeberechtigten oder der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) (d.h. Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten.
Bei getrennt lebenden Personenberechtigten sind die o.g. Voraussetzungen für denjenigen zu erfüllen, in dessen Haushaltsgemeinschaft der Schüler lebt bzw. zuletzt gelebt hat. Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Der Antrag auf Übernahme eines Fahrkostenanteils ist für jedes Jahr neu zu stellen.
zu b): Die unbeglaubigte Kopie des entsprechenden letzten Bewilligungsbescheides bitte beifügen. Hierbei sind alle Seiten des Bewilligungsbescheides zu kopieren.
Eine Kopie des Praktikumsvertrages beifügen!