Bildungsgang             
Ist die Gewährung der Fahrkosten vom Einkommen abhängig?
Jahrgangstufen 11 – 13 der Gymnasien und der Integrierten Gesamtschulen und der KGS                                                        
Ja
Höhere Berufsfachschule                                                                                                                                       
Ja
Berufsoberschulen                                                                                                                                              
Ja
Berufliche Gymnasien                                                                                                                                       
Ja
Sekundarstufe II
Klassenstufe im kommenden Schuljahr (nur bei Gymnasien, IGS): 
Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrkostenübernahme beantragt wird
Wohnung (anzugeben ist der Hauptwohnsitz)
Personensorgeberechtigte (unterhaltsverpflichtete Eltern):
Angaben über die besuchte Schule 
Der Nationalparklandkreis Birkenfeld übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz in Verbindung mit der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Birkenfeld  über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrkosten zur Schule soweit Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist. Falls nicht die nächstgelegene Schule des betreffenden Bildungsganges besucht werden soll: Begründung warum (Nachweise sind beizufügen):







Name der Schule 
Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Nationalparklandkreis Birkenfeld bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für das Schuljahr















(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Tel.-Nr. 
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Tel.-Nr. 
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Name
Vorname
Name
Vorname
Bildungsgang / Fachrichtung  (nur bei BBS): 
PLZ
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
ggf. Partner/in eines Elternteils
Name
Vorname
Für wie viele Kinder erhalten Sie zzt. Kindergeld?
Für alle von der Fahrberechtigung begünstigten Schüler/Innen ist grundsätzlich ein monatlicher Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten zu zahlen.
Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Kreisverwaltung Birkenfeld.
Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, ansonsten die volljährigen Schüler.
Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.








Straße
Hs-Nr.
Telefon
Umzug bzw. Schulwechsel im lfd. Schuljahr:
ab wann?
Antrag auf Nichterhebung des Eigenanteils
Der monatliche Eigenanteil an den Fahrkosten wird nicht erhoben, wenn die Personensorgeberechtigten bzw. die/der getrennt lebende Personensorgeberechtigte, in deren oder dessen Haushalt die Schülerin/der Schüler lebt bzw. zuletzt gelebt hat, oder die Schülerin/der Schüler laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II nach dem SGB II erhalten. Ein Erlass erfolgt nicht, wenn zum ALG II Zuschläge gemäß § 24 SGB II gewährt werden.
Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Ich beantrage die Nichterhebung des Eigenanteils
Dem Antrag ist ein gültiger Sozialhilfebescheid oder ein Arbeitslosengeld II - Bescheid beizufügen.
Bitte laden Sie ein Passbild hoch (.jpg, Größe max. 2 MB)
Bitte fügen Sie mindestens einen gültigen Einkommensbescheid bei.
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Kreisverwaltung Birkenfeld übermittelt. Sie werden dann ein Bestätigungsschreiben von uns erhalten.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten nicht mehr gegeben sind, werde ich die Fahrkarte zurück geben an Kreisverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstr. 25, 55765 Birkenfeld.

Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.
Datum
Erklärung
Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter http://www.landkreis-birkenfeld.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=872050 zur Kenntnis genommen zu haben.