A n t r a g
auf Übernahme von Schülerfahrtkosten zur Berufsfachschule I und II sowie zum Berufsvorbereitungsjahr
durch den Nationalparklandkreis Birkenfeld ab dem Schuljahr
Name der Schule
I. Angaben über die Schülerin / den Schüler, für den die Fahrtkostenübernahme beantragt wird
II. Personensorgeberechtigte, Haushaltsgemeinschaft
Mutter:
Vater:
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Sekundarstufe I
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
PLZ
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Name
Vorname
Der Nationalparklandkreis Birkenfeld übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Birkenfeld über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, wird von der Kreisverwaltung Birkenfeld eine schriftliche Ablehnung erteilt.

Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Seite 1 von 2
Schulart:
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Wohnort
Wohnort
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
der/ dem Schüler/in 
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
Fachrichtung:
Straße
Hs-Nr.
Telefon
Umzug bzw. Schulwechsel im lfd. Schuljahr:
ab wann?
Datum
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Seite 2 von 2
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei Kreisverwaltung Birkenfeld, Schneewiesenstr. 25, 55765 Birkenfeld schriftlich melden.

Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.
Erklärung
Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter http://www.landkreis-birkenfeld.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=872050 zur Kenntnis genommen zu haben.