Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrkostenübernahme beantragt wird:
Personensorgeberechtigte:
Name der Schule:
Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten bei Beförderung im
öffentlichen Linienverkehr
für SchülerInnen der Berufsbildenden Schule
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Tel.-Nr.
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Mobil
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Name
Vorname
Bildungsgang:
1. Berechtigte(r):
Mobil
EMail
2. Berechtigte(r):
Tel.-Nr.
EMail
Fahrstrecke / Verkehrsmittel
benutzte öffentliche Verkehrsmittel:
Umzug ab:
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
Berufsfachschule I (Sekundarstufe I)
Berufsfachschule II (Sekundarstufe I)
männlich
weiblich
Bahn (DB)
Bus
sonstige Verkehrsmittel (PKW)
gesonderter Transport
beantragt ab Monat
für das Schuljahr
HINWEIS: Bei Wohnortwechsel sind die Fahrkarten unverzüglich zurückzugeben und neu zu beantragen! (Meldebescheinigung beifügen)
Wie wollen Sie das Deutschland Ticket erhalten?
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Handyticket
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle)
Bitte hier Ihre Auswahl treffen als Handyticket oder Chipkarte
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Datum:
Die Hinweise und Erläuterungen zu diesem Antrag habe ich zur Kenntnis genommen.
Erklärung der Personensorgeberechtigten / oder des/der volljährigen Schülers/Schülerin:
Ich/wir versichere(n), dass die in diesem Antrag gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, die Kreisverwaltung Vulkaneifel über wesentliche Änderungen zu den Antragsangaben zu informieren und die erhaltene Schülerfahrkarte bei Wegfall der Anspruchsgrundlage unverzüglich zurückzugeben. Mir/uns ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden und evtl. Kosten, die dem Landkreis Vulkaneifel durch die Nicht- bzw. verzögerte Rückgabe der Schülerfahrkarte entstehen, zu erstatten sind.

Mir/uns ist weiterhin bekannt, dass der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass nachträglich Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an die Verkehrsunternehmen weitergegeben werden.
Der Landkreis Vulkaneifel übernimmt nach § 69 des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz sowie der Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist. Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären.
Schülerfahrkosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung übernommen; eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Der Antrag ist für jedes Schuljahr erneut zu stellen.





Hinweis zum Antrag auf Fahrtkostenübernahme: