Abt. 3.1 - Ordnungsamt, ÖPNV
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern

Tel. (0631) 7105-402




Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
der Freien Waldorfschule Otterberg

Der Landkreis Kaiserslautern übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Kaiserslautern über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschule die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule, unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen.

1. Für Schüler der Klassenstufen 1 - 4 (Primarstufe) werden Fahrkosten nur übernommen, wenn sie im Grundschulbezirk Otterberg oder einem angrenzenden Grundschulbezirk wohnen und der Schulweg länger als zwei Kilometer oder besonders gefährlich ist. Hierzu gehören ausschließlich folgende Orte: Kaiserslautern-Erlenbach, Heiligenmoschel, Hirschhorn, Katzweiler, Mehlbach, Mehlingen, Otterbach, Otterberg(Höfe), Schallodenbach, Schneckenhausen, Sembach. Für Schülerinnen und Schüler aus diesen Orten werden Schüler-Abo-Karten des Verkehrverbundes Rhein-Neckar ausgestellt. Für die Schülerinnen und Schüler aus Alsenbrück-Langmeil, Falkenstein, Gonbach, Höringen, Imsbach, Lohnsfeld, Münchweiler a. d. Alsenz, Potzbach, Schweisweiler, Wartenberg-Rohrbach, Winnweiler, erfolgt eine Fahrkostenerstattung auf der Basis des vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmittels.

2. Für Schüler der Klassenstufen 5 - 10 (Sekundarstufe I) werden die Kosten insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur jeweils nächstgelegenen öffentlichen Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder zum jeweils nächstgelegenen öffentlichen Gymnasium entstehen würden, wenn der Schulweg länger als vier Kilometer oder besonders gefährlich ist. Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Kaiserslautern. Die Fahrkostenübernahme kann erst ab Antragseingang bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern erfolgen; eine rückwirkende Übernahme ist ausgeschlossen. Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.


Schuljahr
Wird die Ganztagsschule besucht?
Klassenstufe
Schulbesuch ab/seit:
2. Personensorgeberechtigte, Haushaltsgemeinschaft
Personensorgerecht?
Haushalt mit der/ dem Schüler/in?
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Name
Vorname
Telefon
1. Angaben über die Schülerin / den Schüler
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hs-Nr.
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
liegt der Wohnort im Grundschulbezirk Otterberg oder einem angrenzenden Bezirk (Primarstufe) bzw. ist die Waldorfschule die nächstgelegene Schule (SEK. I) so erfolgt die Ausgabe einer Fahrkarte



Beförderungsmittel 
Personensorgerecht?
Haushalt mit der/ dem Schüler/in?
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Name
Vorname
Personensorgerecht?
ist die Waldorfschule nicht die nächstgelegene Schule, so erfolgt eine sogenannte Barerstattung in Höhe der Kosten, wie sie zum Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder dem nächstgelegenen öffentlichen Gymnasium anfallen würden (die Fahrkarte zur Schule ist in diesem Fall direkt bei einem Verkehrsunternehmen zu beziehen)


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Erklärung:
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte unverzüglich zurückzugeben, da mir diese sonst in Rechnung gestellt werden kann. Dies gilt natürlich auch für die Fälle, in denen zukünftig eine Schule besucht wird, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Kaiserslautern liegt oder die Schülerin/der Schüler die Schule verlässt und kein neuer Antrag mehr gestellt werden muss. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht erhaltene Fahrkarten und die dadurch dem Landkreis Kaiserslautern entstandenen Kosten zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.



Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Kreisverwaltung Kaiserslautern übermittelt. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Geben Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse:


es erfolgt eine sogenannte Barerstattung in Höhe der notwendigen Kosten, wie sie zum Besuch der nächstgelegenen öffentlichen Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder dem nächstgelegenen öffentlichen Gymnasium anfallen würden bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen in der Primarstufe auf Basis des vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmittels

Ort, Datum
Haushalt mit der/ dem Schüler/in?
Name
Vorname
Telefon