Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten

Name der Schule:
Schulart:
Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird:
(Es gilt der melderechtliche erste Wohnsitz/Hauptwohnsitz)
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Straße:
PLZ:
Angaben zu den Personensorgeberechtigten oder der zum Unterhalt verpflichteten Eltern:
Sonstige (z.B. Pflegepersonen):
Tel.-Nr.:
1. Berechtigte(r):
Name:
Vorname:
Personensorgerecht:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
EMail:
Tel.-Nr.:
2. Berechtigte(r):
Name:
Vorname:
Personensorgerecht:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
EMail:
Name:
Vorname:
Personensorgerecht:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
Bildungsgang / Fachrichtung (nur bei BBS und FOS und HBF):
zur Sekundarstufe II durch den Landkreis Mayen-Koblenz

Höhere Berufsfachschulen
Der Landkreis Mayen-Koblenz
Bildungsgang
Einkommensabhängig
Ja
Ja
Ja
Gymnasien und Integrierte Gesamtschule (Jahrgangsstufe 11 - 13)
Berufliche Gymnasien
Fachoberschulen der Realschulen plus
Berufsoberschulen
Ja
Ja
Klassenstufe des Schuljahres, ab dem die Fahrtkostenübernahme beantragt wird: 
Hausnummer:
Wohnort:
Ortsteil:
PLZ:
Wohnort:
Ortsteil:
PLZ:
Wohnort:
Ortsteil:
Straße:
Hausnummer:
Straße:
Hausnummer:
ab dem Schuljahr
beantragt ab Datum
übernimmt für Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrtkosten zur Schule soweit eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird:
Wie wollen Sie das Deutschland Ticket erhalten?
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Deutschland Tickets
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle)
Das Kind benötigt ein eigenes Smartphone!
Austauschschüler:in
Verkehrsmittel:
Die Fahrtkostenübernahme für die Benutzung eines eigenen oder fremden Privat-Kraftfahrzeuges stellt einen Ausnahmetatbestand dar. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich ist oder der Weg zur nächstgelegenen Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

In diesen Fällen werden die Kosten nur bis zur Höhe übernommen, wie sie bei der Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel entstehen würden.

Beförderung:
Begründung
Die Barerstattung der Fahrkosten erfolgt entsprechend der Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Schülerbeförderung und den geltenden Richtlinien des Landkreises Mayen-Koblenz zweimal im Schuljahr auf besonderen Antrag und zwar nachträglich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres. Der Erstattungsantrag ist von der Schule bezüglich des Schulbesuches im Erstattungszeitraum zu bestätigen.

Bankverbindung
Angabe zum Personensorgeberechtigten:
IBAN:
BIC
Fahrstrecke:
von (Ort):
bis (Ort):
Informationen zum anrechenbaren Einkommen und Einkommensgrenzen
Neue Einkommensgrenzen:
Schüler/in lebt im Haushalt beider Personensorgeberechtigten oder Personenberechtigter/em und Lebenspartner/in

einem Kind
zwei
Kindern
26.500,00 EUR
30.250,00 EUR
34.000,00 EUR
37.750,00 EUR
41.500,00 EUR
drei
Kindern
vier
Kindern
fünf
Kindern
Schüler/in lebt im Haushalt eines Personensorgeberechtigten

22.750,00 EUR
26.500,00 EUR
30.250,00 EUR
34.000,00 EUR
37.750,00 EUR
Weitere Fahrschüler in der Familie (Der Eigenanteil ist für höchstens zwei Schüler zu zahlen):

Machen Sie hier bitte Angaben über die weiteren Fahrschüler/innen in der Familie, die eine Realschule plus, eine Realschule plus FOS , ein Gymnasium, eine Integrierte Gesamtschule oder eine Berufsbildende Schule in Vollzeitform besuchen und für die Sie ebenfalls Fahrtkostenerstattung beantragt haben.

Name, Vorname
Schule
Klasse
1
2
3
Fahrstrecke nur für Schüler der Fachoberschule (im 1. Jahr) zur Praktikumsstelle:
von (Ort):
bis (Ort):
Praktikum vom
bis zum
(Bitte Kopie des Praktikumsvertrages beifügen)
Die Fahrkosten werden für Schülerinnen und Schüler bei Zahlung eines Eigenanteils übernommen,

wenn sie im Haushalt beider Personensorgeberechtigten leben und das Einkommen der Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen 26.500,00 € oder

wenn sie im Haushalt eines Personensorgeberechtigten leben und das Einkommen des Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen 22.750,00 € oder

wenn sie im Haushalt eines Personensorgeberechtigten, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt und das Einkommen des Personensorgeberechtigten, der Partnerin oder des Partners und ihr eigenes Einkommen 26.500,00 € oder

-
-
-
wenn sie nicht im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, wenn ihr eigenes Einkommen und das Einkommen des oder der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten, in dessen oder deren Haushalt sie zuletzt gelebt haben, die entsprechenden Einkommen nach Nummer 1 oder 2

-
nicht übersteigt.
Für jedes weitere Kind, für das die Personensorgeberechtigten bzw. eine zu berücksichtigende Partnerin oder ein zu berücksichtigender Partner Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten, erhöht sich der Betrag um 3.750,00 €. Dies gilt auch, wenn das Kind außerhalb des Haushaltes wohnt.

Was gilt als Einkommen?

Das maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkommensarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten (in der Regel das Bruttoeinkommen bzw. auf dem Steuerbescheid der Gesamtbetrag der Einkünfte)

Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen gehören zum maßgeblichen Einkommen und sind nachzuweisen.

Werbungskosten werden danach einkommensmindernd berücksichtigt (ohne Nachweis in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von z. Zt. 1.000,00 €). Ferner vermindert sich die Summe der Einkünfte ggf. um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um den Abzug nach § 13 Abs. 3 Einkommensteuergesetz. Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes können dagegen nicht in Abzug gebracht werden.

Der Eigenanteil beträgt monatlich 23,- € und wird monatlich (von September bis Juni) berechnet.
Für wie viele Kinder erhalten Sie zurzeit Kindergeld?
Die Berechnungsgrundlagen für die Feststellung des maßgeblichen Einkommens können dem Einkommensteuerbescheid entnommen werden, wenn für das maßgebliche Jahr eine Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt ist. Andernfalls muss das maßgebliche Einkommen durch eine Arbeitgeberbescheinigung über den im Bemessungsjahr erzielten Bruttolohn belegt werden.

Zum maßgeblichen Einkommen gehören auch Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden und allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder weder im Ausland noch im Inland einer staatlichen Besteuerung unterliegen.

Beachten Sie:

Einkünfte, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kindergeld, Waisenrente (ohne Ertragsanteil), Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Wohngeld, Sozialhilfe sowie Unterhaltszahlungen für Kinder werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

Bitte aktuellen Nachweis beifügen (z.B. Bestätigung der Familienkasse, Kontoauszug)
Der monatliche Eigenanteil an den Fahrtkosten wird nicht erhoben, wenn die Personensorgeberechtigten bzw. die/der getrennt lebende Personensorgeberechtigte, in deren oder dessen Haushalt die Schülerin/der Schüler lebt bzw. zuletzt gelebt hat, oder die Schülerin/der Schüler laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II nach dem SGB II erhalten.

Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ich beantrage den Erlass des Eigenanteils
Begründung:
SEPA-Lastschriftmandat für Basislastschriften
Ich ermächtige | Wir ermächtigen die Kreiskasse Mayen-Koblenz Zahlungen von meinem | unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein | weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Kreisverwaltung auf mein | unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Einzug erfolgt unter Bezugnahme auf die Gläubigeridentifikationsnummer der Kreiskasse Mayen-Koblenz: DE47ZZZ000000105435

Hinweis: Ich kann | Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Die Kreisverwaltung behält sich vor Ihnen die dabei anfallenden Rückbelastungskosten in Rechnung zu stellen.

Meine | Unsere Bankverbindungsdaten lauten wie folgt:

Name des Kreditinstituts:
IBAN:
BIC:
Der Einzug des Eigenanteils erfolgt jeweils zum 15. eines Monats.
Dem Antrag ist ein gültiger Sozialhilfebescheid oder ein gültiger Arbeitslosengeld II-Bescheid beizufügen.

Datum:
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Erklärung
Ich versichere, dass die Fahrtkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet werden und dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können und dass der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderungen der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrt Kostenübernahme zu versagen, dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulwegs aufgrund des höheren Lebensalters des Schülers nicht mehr gegeben ist.
Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben oder der Verhältnisse, die der Fahrtkostenübernahme zugrunde lagen, diese unverzüglich anzuzeigen und überlassene Fahrkarten unverzüglich an die Kreisverwaltung Mayen Koblenz zurückzusenden oder anderweitig zurückzugeben. Nach einem Widerruf bin ich verpflichtet, für jeden dem Zeitpunkt des Wegfalls der Berechtigung folgenden Monat, für den die Fahrkarte nicht zurückgegeben wird, den Wert nach der Preistabelle des Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH in der jeweils aktuellen Fassung zu ersetzen.


Ich bin damit einverstanden, dass zur Bestellung von Fahrkarten notwendige Daten an den Verkehrsträger weitergegeben.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
Name des Kontoinhabers: