A n t r a g
auf Übernahme von Schülerfahrtkosten zur Berufsfachschule I und II sowie zum Berufsvorbereitungsjahr
durch den Rhein-Hunsrück-Kreis ab dem Schuljahr
Name der Schule
Sekundarstufe I
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, wird von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis eine schriftliche Ablehnung erteilt.

Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.
Seite 1 von 2
Schulart:
Fachrichtung:
Umzug, Schulwechsel bzw. Erstbesuch der vorgenannten Schule im lfd. Schuljahr:
ab wann?
I. Angaben über die Schülerin / den Schüler, für den die Fahrkostenübernahme beantragt wird
II. Personensorgeberechtigte, Haushaltsgemeinschaft
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
der/ dem Schüler/in 
Mutter:
Vater:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hs-Nr.
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
Telefon
Wie wollen Sie das Deutschland Ticket erhalten?
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Deutschland Tickets
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle)
Das Kind benötigt ein eigenes Smartphone!
Datum
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Seite 2 von 2
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern schriftlich melden.

Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.
Erklärung
Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter https://www.kreis-sim.de/Kurzmenü/Datenschutz zur Kenntnis genommen zu haben.
Sonstige Personensorgeberechtigte (z.B. Vormund, Pflegeeltern):
Name
Vorname