Bildungsgang             
Ist die Gewährung der Fahrkosten vom Einkommen abhängig?
Jahrgangstufen 11 – 13 der Gymnasien, Kooperativen Gesamtschule (KGS), Integrierten Gesamtschulen (IGS)
Ja
Höhere Berufsfachschule                                                                                                                                       
Ja
Berufsoberschulen                                                                                                                                              
Ja
Berufliche Gymnasien                                                                                                                                       
Ja
Fachschulen und Fachoberschulen in Vollzeit                                                                                                                                      
Ja
Sekundarstufe II
Klassenstufe des Schuljahres , für das die Fahrkostenübernahme beantragt wird (nur bei Gymnasium, IGS, KGS und FWS)
Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrkostenübernahme beantragt wird
Wohnung (anzugeben ist der Hauptwohnsitz)
Personensorgeberechtigte (unterhaltsverpflichtete Eltern):
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz in Verbindung mit der Satzung und den Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises  über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrkosten zur Schule soweit Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist. Falls nicht die nächstgelegene Schule des betreffenden Bildungsganges besucht werden soll: Begründung warum (Nachweise sind beizufügen):







Name der Schule 
Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch den Rhein-Hunsrück-Kreis bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für das Schuljahr













Name
Vorname
Geburtsdatum
Tel.-Nr. 
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Tel.-Nr. 
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Name
Vorname
Name
Vorname
PLZ
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
Stadt-/Ortsteil
Für alle von der Fahrberechtigung begünstigten Schüler/Innen ist grundsätzlich ein monatlicher Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten zu zahlen.
Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis.
Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, ansonsten die volljährigen Schüler.
Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.







Straße
Hs-Nr.
Telefon
und Freien Waldorfschule (FWS)
Umzug, Schulwechsel bzw. Erstbesuch der vorgenannten Schule im lfd. Schuljahr:
ab wann?
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Wie wollen Sie das Deutschland Ticket erhalten?
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Deutschland Tickets
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle)
Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei der Übernahme von Fahrkosten
Der monatliche Eigenanteil an den Fahrkosten wird auf Antrag nur erlassen, wenn  das Bruttojahreseinkommen der Personensorgeberechtigten bzw. unterhaltsverpflichteten Eltern im vorletzten Jahr nicht höher war als die Einkommensgrenze.
Beantragen Sie den Erlass des Eigenanteils?
Name des Kreditinstituts
Name des Kontoinhabers
BIC
IBAN
Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich die Kreiskasse Rhein-Hunsrück-Kreis, den von mir zu entrichtenden Eigenanteil zu den Schülerbeförderungskosten













Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Ausführung des Auftrags. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Mir ist bekannt, dass die Jahreskarte vom Kostenträger (Rhein-Hunsrück-Kreis) eingezogen wird, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird.
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übermittelt. Sie werden dann ein Bestätigungsschreiben von uns erhalten.
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrtkosten nicht mehr gegeben sind, werde ich die Fahrkarte zurück geben an Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern.

Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.
2. In zwei gleichen Raten (1. Rate im September; 2. Rate im Februar des jeweils lfd. Schuljahres)
   von meinem/unserem Konto abzubuchen  oder


Datum
Erklärung
3. in einer Summe (einmalig jeweils im Septemberdes lfd. Schuljahres) von meinem/unserem Konto abzubuchen  
   (zutreffendes bitte ankreuzen)





Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter https://www.kreis-sim.de/Kurzmenü/Datenschutz zur Kenntnis genommen zu haben.
Für wie viele Kinder erhalten Sie zzt. Kindergeld?
1. Monatlich (etwa zur Monatsmitte) von meinem/unserem Konto abzubuchen oder


(z. B. Einkommensnachweis, Kindergeldbescheid, Schulbescheinigung)
Datei anhängen
Angaben über die besuchte Schule 
Bildungsgang / Fachrichtung  (nur bei BBS und FOS): 
ggf. Partner/in eines Elternteils
Name
Vorname