im Rhein-Hunsrück-Kreis ab dem Betreuungsjahr
Antrag
auf Beförderung zu Kindertagesstätten
Name der Kita
Angaben über das Kita-Kind, für das Fahrtkostenübernahme beantragt wird
Personensorgeberechtigte:
Name
Vorname
Geburtsdatum
PLZ
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis übernimmt gemäß § 20 KiTa-Zukunftsgesetz und den Richtlinien des Rhein-Hunsrück-Kreises über die Beförderung von Kindern in Tageseinrichtungen die Beförderung der Kinder vom Wohnort zur zuständigen Tageseinrichtung, sofern sich diese in einer anderen Gemeinde/Stadt bzw. in einem anderen Gemeindeteil als der Wohnort befindet.

Sollte eine andere als die zuständige Kita besucht werden, bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit der Kreisverwaltung.

Die Beförderung der Kita-Kinder erfolgt in der Regel im ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr).
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
Straße
Hausnummer
Grund der Antragsstellung
Fahrtkostenübernahme ab
(gemeldeter Hauptwohnsitz)
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
1. Berechtigte(r):
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Stadt-/Ortsteil
2. Berechtigte(r):
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Sonstige Personensorgeberechtigte (z.B. Vormund, Pflegeeltern):
Name
Vorname
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
dem Kita-Kind
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
dem Kita-Kind
Personen-
Haushalt mit
sorgerecht
dem Kita-Kind
(Datum, ab dem die Fahrkarte benötigt wird. Die Kinder müssen das 3. Lebensjahr vollendet haben)
Datum
Ich bestätige, die Informationen nach Artikel 13 DSGVO erhalten bzw. unter https://www.kreis-sim.de/Kurzmenü/Datenschutz zur Kenntnis genommen zu haben.
Erklärung
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