Antrag auf Erstattung der Schülerfahrtkosten in der Wintersaison des Schuljahres                             
Dieser Antrag ist für Schülerinnen und Schüler, die in den Sommermonaten zu Fuß oder mit dem Fahrrad  zur Schule fahren und nur in den Wintermonaten eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel benötigen. Die Fahrtkosten hierfür werden nachträglich erstattet.

1. Angaben über den Schüler / die Schülerin
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Nachname des Schülers / der Schülerin
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Geburtsdatum
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Name der Personensorgeberechtigten
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Straße
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PLZ
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besuchte Schule
Klassenstufe im Schuljahr 
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* Einkommensabhängig siehe Punkt, 4, 5 und Hinweise
2. Angaben über die Bankverbindung 
Die Erstattung der entstandenen Fahrtkosten (abzüglich des von mir zu zahlenden Eigenanteils) soll auf das folgende
Konto erfolgen: 
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IBAN
BIC
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Bank
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Kontoinhaber (falls abweichend von den Personensorgeberechtigten)
3. Bitte hier die gelösten Fahrkarten (Oktober bis Februar) bzw. das MAXX-Ticket hochladen 
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Vorname des Schülers / der Schülerin
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Vorname der Personensorgeberechtigten
Hausnummer
Wohnort
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
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Ortsteil
Ich versichere, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben, insbesondere dass die Fahrtkosten in der angegebenen Höhe für mein Kind tatsächlich entstanden sind und dass die Fahrtkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln (z.B. nach dem Schwerbehindertengesetz) erstattet wurden.

Mir ist bekannt, dass die Fahrtkostenübernahme nachträglich zurückgenommen werden kann, wenn vom Antragsteller falsche Angaben gemacht wurden. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die Angaben zu personenbezogenen Daten erfasst und weiterverarbeitet. Nähere Informationen gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte dem angehängten Informationsblatt zum Datenschutz .

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Bei Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis13 der Gymnasien, der Fachoberschule und der Höheren Berufsfachschule ist die Übernahme der Fahrtkosten einkommensabhängig. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 34,00 Euro/Monat zu zahlen.
4. Angaben zum Einkommen
Es ist das Bruttojahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr der Eltern, bzw. eines Elternteils mit Partnerin / Partner und des Schülers / der Schülerin im gemeinsamen Haushalt anzugeben.
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_________________  Euro
Anzahl der Kinder, für die Sie z. Zeit Kindergeld erhalten:
Als Einkommensnachweis ist beigefügt: 
Einkommenssteuerbescheid
Rentenbescheid
Bescheinigung des Arbeitgebers
Einen Antrag auf Lernmittelfreiheit                     wurde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
gestellt, die Einkommensunterlagen können übernommen werden
Die Einkommensgrenze  (Bruttojahreseinkommen der Familie minus Werbungskosten) beträgt somit für Schüler/innen im Haushalt

der Eltern od. Elternteil mit Partner
ein Kind
zwei Kinder
drei Kinder
vier Kinder
Das maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Maßgebend ist jeweils das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr. Auf Antrag kann auch das letzte Kalenderjahr oder das Jahr in dem das Schuljahr beginnt berücksichtig werden. Anträge, die im Laufe eines Schuljahres eingehen, werden ab Antragstellung berücksichtigt.
5. Erlass
Der Eigenanteil an den Fahrtkosten wird auf Antrag erlassen, wenn die personensorgeberechtigten bzw. die unterhaltspflichtigen Eltern oder die Schülerin/ Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter erhalten.
Beantragen Sie den Erlass des Eigenanteils? 
26.500 Euro
30.250 Euro
34.000 Euro 
37.750 Euro
22 750 Euro
26.500 Euro
30.250 Euro
34.000 Euro
eines Elternteils
usw.
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Ihre E-Mail-Adresse für die Zusendung einer Bestätigungsmail:
Hinweise für die Fahrtkostenerstattung
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnort und Schulort länger als 4 km ist oder besonders gefährlich.

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Schülerinnen und Schüler, auf deren Schulweg dies nicht zutrifft, der Schulweg aber auf längerer Strecke nicht beleuchtet ist, erhalten über die Wintermonate eine Erstattung der entstandenen Fahrtkosten für den öffentlichen Personennahverkehr.

Erstattet werden die Kosten der jeweils günstigsten Fahrkarten für die Monate Oktober bis Februar. Erstattet werden Schülermonatskarten oder  falls Sie Ihrem Kind das MAXX-Ticket weiterhin bestellen wollen, die o.g. Wintermonate des Maxx-Ticket. Nähere Auskünfte zum Erwerb der Fahrkarten

erhalten Sie vom PalatinaBus GmbH in Edenkoben, Tel. 06323 / 936450 bzw. vom Queichtalnahverkehr 06395/ 910110.

Die entstandenen Kosten müssen durch die entwerteten Fahrkarten oder mit einer Kopie des gültigen MAXX-Tickets nachgewiesen werden.

Bei Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13) ist die Übernahme einkommensabhängig. Wir benötigen deshalb das Jahresbruttoeinkommen der Familie aus dem

vorletzten Jahr. Nachzuweisen durch den Einkommenssteuerbescheid oder andere Einkommensnachweise.

Für weitere Informationen erreichen Sie uns telefonisch vormittags unter 06341-940171 oder 06341-940126.