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Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bei Beförderung
im öffentlichen Linienverkehr ab Schuljahr
Dieser Antrag ist für Schülerinnen und Schüler
der Gymnasien, Klassen 11 bis 13
der Fachoberschulen der Realschulen plus
in Bildungsgängen der Berufsbildenden Schule
1. Angaben über die besuchte Schule
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Klassenstufe im Schuljahr :
Falls nicht die nächstgelegene Schule des jeweiligen Bildungsgangs besucht wird, begründen Sie dies bitte:
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2. Angaben über den Schüler / die Schülerin
3. Angaben über die Sorgeberechtigten des Schülers / der Schülerin
Bitte geben Sie alle Personensorgeberechtigten an
Passbild, bitte hochladen:
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Nachname des Schülers / der Schülerin
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Vorname des Schülers / der Schülerin
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NR. 4 und 5 nur auszufüllen von Schüler/Schülerinnen der
Gymnasien, Fachoberschule oder Höhere Berufsfachschule
Für Schülerinnen und Schüler der o. g. Schulen ist die Übernahme der Fahrtkosten einkommens-
abhängig und es ist ein Eigenanteil am 30. November (für die Monate September bis Januar) und
30. April (für die Monate Februar bis Juni) in Höhe von 34,00 Euro/Monat zu zahlen.
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Es ist das Bruttojahreseinkommen der Eltern, bzw. eines Elternteils mit Partnerin / Partner und des Schülers / der Schülerin im gemeinsamen Haushalt anzugeben.
Anzahl der Kinder, für die Sie z. Zeit Kindergeld erhalten:
Als Einkommensnachweis ist beigefügt:
Bescheinigung des Arbeitgebers
Einen Antrag auf Lernmittelfreiheit wurde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
gestellt, die Einkommensunterlagen können übernommen werden
Die Einkommensgrenze (Bruttojahreseinkommen der Familie minus Werbungskosten) beträgt somit für Schüler/innen im Haushalt
der Eltern od. Elternteil mit Partner
Das maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Maßgebend ist jeweils das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr. Auf Antrag kann auch das letzte Kalenderjahr oder das Jahr in dem das Schuljahr beginnt berücksichtig werden. Anträge, die im Laufe eines Schuljahres eingehen, werden ab Antragstellung berücksichtigt.
Der Eigenanteil an den Fahrtkosten wird auf Antrag erlassen, wenn die personensorgeberechtigten bzw. die unterhaltspflichtigen Eltern oder die Schülerin/ Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter erhalten.
Beantragen Sie den Erlass des Eigenanteils?
Ich versichere, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerjahresfahrkarte zurückzugeben. Mir ist bekannt, dass die Fahrtkostenübernahme bzw. der Erlass des Eigenanteils zurückgenommen werden kann, wenn vom Antragsteller falsche Angaben gemacht wurden oder nachträglich Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens werden die Angaben zu personenbezogenen Daten erfasst und weiterverarbeitet. Nähere Informationen gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte dem angehängten Informationsblatt zum Datenschutz .
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