Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für die Beförderung zu Kindertagesstätten

durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich

übernimmt die Beförderung bzw. die Beförderungkosten ab dem vollendeten dritten Lebensjahr für die Kinder, die in einer anderen Gemeinde betreut werden, weil im eigenen Ort kein Betreuungsangebot bzw. kein freier Betreuungsplatz vorhanden ist.

1. Angaben zum Kind, für das die Fahrtkostenübernahme beantragt wird
2. Angaben zu den Personensorgeberechtigten, dem / der Personensorgeberechtigten oder der zum Unterhalt verpflichtenden Eltern

Personensorgerecht:

Haushalt mit dem Kind:

Personensorgerecht:

Haushalt mit dem Kind:

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Fachbereich Bildung und Kultur
Schülerbeförderung
Kurfürstenstraße 59
54516 Wittlich
Tel.: 06571 14-2319
fahrkarten@bernkastel-wittlich.de