A n t r a g
auf Übernahme von Schülerfahrtkosten
(einkommensabhängig)
durch die Stadt Speyer für das Schuljahr
I. Angaben über die Schülerin / den Schüler, für den die Fahrkostenübernahme beantragt wird
II. Personensorgeberechtigte, Haushaltsgemeinschaft
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Mutter:
Vater:
oder
ggf. Partner/in eines Elternteils
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Zusatzangaben für Pflegeeltern:
Besitzen Sie das Personensorgerecht für den Schüler/Schülerin?
Sekundarstufe II
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Name
Vorname
Die Stadtverwaltung Speyer übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Johann-Joachim-Becher-Schule die notwendigen Kosten für die Beförderung zur zuständigen Schule. Hierbei werden Fahrtkosten übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km ist.
Die Gewährung der Übernahme von Fahrtkosten ist einkommensabhängig.
Über den Antrag entscheidet die Stadtverwaltung Speyer. Antragsberechtigt ist ein personensorgeberechtigtes Elternteil der Schülerin oder des Schülers oder der/die volljährige Schüler/in. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, wird von der Stadt Speyer eine schriftliche Ablehnung erteilt.
Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.



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(ist für jedes Schuljahr neu zu stellen)
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Personensorgerecht
Passbild
(wird elektronisch übermittelt, daher nicht sichtbar)
Schulart:
Klassenstufe im betreffenden Schuljahr:
Berufliches Gymnasium
Name der Schule
Johann-Joachim-Becher-Schule
Datum
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
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Einkommensnachweis  aus dem vorletzten, letzten oder aktuellen Jahr beifügen.















Für wie viele Kinder erhalten Sie Kindergeld?
Angaben zum maßgeblichen Einkommen
oder
Das maßgebliche Einkommen bestimmt sich zusammen mit dem Einkommen der Schülerin oder des Schülers
-   falls sie/er im Haushalt beider Personensorgeberechtigten* lebt nach deren Brutto-Einkommen oder
-   falls sie/er im Haushalt einer / eines Personensorgeberechtigten* lebt nach deren / dessen Brutto-
    Einkommen und ggf. des Brutto-Einkommens der/des im Haushalt lebenden Partnerin / Partners oder
-   falls sie nicht im Haushalt einer / eines Personensorgeberechtigten* leben nach dem Brutto-Einkommen
    der Personensorgeberechtigten, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler zuletzt gelebt hat.
* bei volljährigen Schülerinnen oder Schülern der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile




Sofern die Schülerin oder der Schüler verheiratet ist, ist das Brutto-Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten maßgeblich.



Beizufügen  sind




-   als Nachweise zum Einkommen:













-   als Nachweise darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde:







-   Einkommensteuerbescheid  (aus dem vorletzten oder letzten Jahr) oder
-   Arbeitgeberbescheinigungen   (aus dem vorletzten, letzten oder aktuellen Jahr) oder
-   Rentenbescheid oder
-   sonstige Belege






-   letzter Bescheid über die Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld I) oder
-   letzter Bescheid über die Höhe der bewilligten Leistungen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
    dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) oder
-   letzter Bescheid über die Bewilligung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und
    bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder
-   sonstige Belege.








Bitte beachten:


die Einkommensnachweise werden per Post nachgereicht