I. Angaben über die Schülerin / den Schüler, für den die Fahrkostenübernahme beantragt wird
II. Personensorgeberechtigte, Haushaltsgemeinschaft
Mutter:
Vater:
oder
ggf. Partner/in eines Elternteils
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Zusatzangaben für Pflegeeltern:
Besitzen Sie das Personensorgerecht für den Schüler/Schülerin?
Sekundarstufe II
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Tel.-Nr. 
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Name
Vorname
Die Stadtverwaltung Speyer übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz, sowie der Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Johann-Joachim-Becher-Schule die notwendigen Kosten für die Beförderung zur zuständigen Schule. Hierbei werden Fahrtkosten übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km ist.
Die Gewährung der Übernahme von Fahrtkosten ist einkommensabhängig.
Über den Antrag entscheidet die Stadtverwaltung Speyer. Antragsberechtigt ist ein personensrgeberechtigtes Elternteil der Schülerin oder des Schülers oder der/die volljährige Schüler/in . Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, wird von der Stadt Speyer eine schriftliche Ablehnung erteilt.

Auf die Ausgestaltung der Übernahme der Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.




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Klassenstufe im betreffenden Schuljahr: 
Name der Schule 
Schulart
Fachrichtung
Johann-Joachim-Becher-Schule
Antrag (ist für jedes Schuljahr neu zu stellen)















Höhere Berufsfachschule
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Personensorgerecht
Haushalt mit
Einkommen 
der/ dem Schüler/in 
Passbild
auf Übernahme von Schülerfahrkosten durch die Stadt Speyer (einkommensabhängig)















bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für das Schuljahr















Datum
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
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Einkommensnachweis  aus dem vorletzten, letzten oder aktuellen Jahr beifügen.















Für wie viele Kinder erhalten Sie Kindergeld?
Angaben zum maßgeblichen Einkommen
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die Schülerfahrkarte unverzüglich an die Stadt Speyer, Abt. Schule und Sport, Maximilianstr.12, 67346 Speyer zurückzugeben. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden, sowie der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen.

Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendigen Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden.

Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch an die Stadtverwaltung Speyer übermittelt. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung per Email.
oder
Das maßgebliche Einkommen bestimmt sich zusammen mit dem Einkommen der Schülerin oder des Schülers
-    falls sie/er im Haushalt beider Personensorgeberechtigten* lebt nach deren Brutto-Einkommen oder
-    falls sie/er im Haushalt einer / eines Personensorgeberechtigten* lebt nach deren / dessen Brutto-
     Einkommen und ggf. des Brutto-Einkommens der/des im Haushalt lebenden Partnerin / Partners oder
-    falls sie nicht im Haushalt einer / eines Personensorgeberechtigten* leben nach dem Brutto-Einkommen
     der Personensorgeberechtigten, in deren Haushalt die Schülerin oder der Schüler zuletzt gelebt hat.
* bei volljährigen Schülerinnen oder Schülern der unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile





Sofern die Schülerin oder der Schüler verheiratet ist, ist das Brutto-Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten maßgeblich.



Beizufügen  sind




-   als Nachweise zum Einkommen:













-   als Nachweise darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde:







-    Einkommensteuerbescheid  ( aus dem vorletzten oder letzten Jahr) oder
-    Arbeitgeberbescheinigungen   (aus dem vorletzten, letzten oder aktuellen Jahr) oder
-    Rentenbescheid oder
-    sonstige Belege






-    letzter Bescheid über die Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes ( Arbeitslosengeld I ) oder
-    letzter Bescheid über die Höhe der bewilligten Leistungen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
    dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( Arbeitslosengeld II ) oder
-    letzter Bescheid über die Bewilligung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und
     bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( Sozialhilfe ) oder
-    sonstige Belege.








Bitte beachten:


die Einkommensnachweise werden per Post nachgereicht