Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten

Name der Schule:
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Schulart:
Datum:
Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird (gemeldeter Hauptwohnsitz):
Name:
Vorname:
Geburtsdatum
Angaben zu den Erziehungsberechtigten:
Sonstige (z.B. Pflegepersonen, Jugendhilfeeinrichtung):
Tel.-Nr.:
1. Berechtigte(r):
Name:
Vorname:
Personensorgerecht:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
EMail:
Tel.-Nr.:
2. Berechtigte(r):
Name:
Vorname:
Personensorgerecht:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
EMail:
Name:
Vorname:
Personensorgerecht:
Haushalt mit der/dem Schüler/in:
Fahrstrecke:
von (Ort):
bis (Ort):
Fachrichtung:
zur Berufsfachschule I und II, sowie Berufsvorbereitungsjahr durch die Stadt Trier

Erklärung
Straße:
PLZ:
Hausnummer:
Wohnort:
Ortsteil:
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Wohnort:
Ortsteil:
ab dem Schuljahr
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Schülerfahrkarten zurück zu geben. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei der Stadtverwaltung Trier, Amt für Schulen und Sport, Sichelstraße 8, 54290 Trier schriftlich melden.

Mir ist bekannt, dass nicht zurückgegebene Schülerfahrkarten in Rechnung gestellt werden. Der Widerruf der Fahrtkostenübernahme bleibt vorbehalten, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen.
Datenschutzhinweise: Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch das Amt für Schulen und Sport
Das Amt für Schulen und Sport verarbeitet zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DS-GVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:
Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Stadtverwaltung Trier, Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Am Augustinerhof 54290 Trier
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Trier, Tel.: 115, email: datenschutz@trier.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrages auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 69 Schulgesetz i.V.m. der Satzung der Stadt Trier über die Schülerbeförderung verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Das Amt für Schulen und Sport kann im Wege der Auftragsverarbeitung Aufgaben durch andere Leistungsträger und Stellen erbringen lassen. Datenübermittlungen finden an folgende Empfänger statt: Schulen, zur Bestätigung der Anwesenheits- und Fehltage; die Stadtkasse im Rahmen des Zahlungsverkehrs; VRT, Bahn und Busunternehmer im Rahmen der Bezuschussung des ÖPNV für die Schülerbeförderung; Schulen, für deren Schülerinnen und Schüler Fahrkarten durch das Amt für Schulen und Sport ausgestellt wurden; die Busunternehmen, die aufgrund eines Vertrages mit der Stadt Trier einen freigestellten Schülerverkehr durchführen.
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden:
Die Speicherdauer für die erhobenen Daten richtet sich unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e DS-GVO i.V.m. dem Verzeichnis über Aufbewahrungsfristen der Stadt Trier. In der Regel betragen diese 5 Jahre. Ausgenommen hiervon sind zahlungsbegründende Unterlagen.
Rechte aus dem Datenschutz:
Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), Löschung (Art.17 DS-GVO) , auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
Kontaktdaten der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei der Beschwerde eingereicht werden kann:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de
Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten und Folgen einer Nichtbereitstellung:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist aufgrund § 67 Abs. 1 Schulgesetz i.V.m. der Satzung der Stadt Trier über die Schülerbeförderung gesetzlich geregelt.
Ohne die Bereitstellung dieser Daten ist eine Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nicht möglich.