Übernahme der Schülerfahrtkosten bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr durch den Landkreis Mainz-Bingen
Name der Schule:
Klassenstufe:
Der Landkreis Mainz-Bingen übernimmt gemäß §69 Schulgesetz und §33 Privatschulgesetz sowie der Satzung des Land-
kreises Mainz-Bingen über die Schülerbeförderung und den  Beförderungsrichtlinien für den Landkreis für Schüler-/innen folgender Bildungsgänge die notwendigen Fahrtkosten zur Schule, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Bildungsgang             
Ist die Gewährung der Fahrkosten vom Einkommen abhängig?
Jahrgangstufen 11 – 13 der Gymnasien und der IGS                                         
Ja
Höhere Berufsfachschule (1. + 2. Jahr)                                                                                                                                 
Ja
Ja
Berufliche Gymnasien                                                                                                                                       
Ja
Fachschulen in Vollzeit                                                                                                                                      
Nein
Besonderer Teilzeitunterricht der Berufsschulen, sofern kein Berufsausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht
Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird ein monatlicher Eigenanteil festgesetzt. Der Eigenanteil erhöht sich in jedem Schuljahr entsprechend der durchschnittlichen prozentualen Tarifänderungen der Zeitkarten Ausbildung des RNN-Tarifs und wird zum 1. des folgenden Monats entsprechend berücksichtigt.
Dieser kann nur erlassen werden, wenn nach § 8 der Satzung des Landkreises Mainz-Bingen die unterhaltspflichtigen Personenberechtigten oder die Schülerin/ der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGBII erhalten.

Schulart/Fach-
gebiet (nur bei BBS)
1. Angaben über die Schülerin / den Schüler, für die/den Fahrkostenübernahme beantragt wird:
2. Personensorgeberechtigte:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
3. Fahrstrecke / Verkehrsmittel
HINWEIS: Bei Wohnortwechsel sind die Fahrkarten unverzüglich zurückzugeben und neu zu beantragen! (Meldebescheinigung beifügen)
Umzug ab:
benutzte öffentliche Verkehrsmittel:
städt. Verkehrsbetriebe)
Tel.-Nr.
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Mobil
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Name
Vorname
1. Berechtigte(r):
Mobil
EMail
2. Berechtigte(r):
Tel.-Nr.
EMail
beantragt ab Monat
für das Schuljahr
Wie wollen Sie das Deutschland Ticket erhalten?
E-Mail-Adresse für die Zusendung des Deutschland Tickets
Wiederholung Ihre E-Mail-Adresse (zur Kontrolle)
4. Einkommenabhängige Übernahme der Fahrtkosten
Die Fahrtkosten für SchülerInnen der Sekundarstufe II an Realschule plus (Fachoberschule), Gymnasien und der IGS, für nicht mehr zum Schulbesuch verpflichtete SchülerInnen des Berufsgrundschuljahres und der Berufsfachschulen sowie SchülerInnen der Berufsaufbau- und Fachoberschulen werden nur übernommen, wenn das maßgebliche Einkommen der Personensorgeberechtigten (bei minderjährigen SchülerInnen) bzw. das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern(bei volljährigen SchülerInnen) zusammen mit evtl. eigenem Einkommen des/der SchülerIn die vorgesehene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus der entsprechenden Landesverordnung, die insoweit der Verordnung über die Lernmittelfreiheit entspricht. Daher gilt allgemein:
Die Fahrtkosten werden von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf Antrag übernommen, wenn sie einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen und Sie einen positiven Bescheid für den/die FahrschülerIn erhalten.


Nach der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung erhalten SchülerInnen  Fahrtkosten,
· falls sie im Haushalt beider Personensorgeberechtigten leben, wenn das Einkommen der Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen 26.500 € oder
· falls sie im Haushalt eines Personensorgeberechtigten leben, wenn das Einkommen des Personensorgeberechtigten einem Partner zusammenlebt und ihr eigenes Einkommen 22.750 € oder
· falls sie im Haushalt eines Personensorgeberechtigten leben, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 und Abs. 3a SGB II  Personensorgeberechtigten, der Partnerin oder des Partners und ihr eigenes Einkommen 26.500 nicht übersteigt.
Für jedes weitere Kind, für das die Personenberechtigten bzw. eine zu berücksichtigende Partnerin oder ein berücksichtigender Partner Kindergeld oder vergleichbare Leistungen (z.B. Kinderzulage oder Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Unfall-der Rentenversicherung) erhalten, erhöht sich dieser Betrag um 3.750 €. Dies gilt auch, wenn das Kind außerhalb des Haushaltes wohnt.





Einkommensgrenze bei
eines Elternteils
der Eltern*
1 Kind
22.750 €
26.500 €
2 Kinder
26.500 €
30.250 €
3 Kinder
30.250 €
34.000 €
Die Einkommensgrenze beträgt somit für SchülerInnen im Haushalt
4 Kinder
34.000 €
37.750 €
usw.
*bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen lebt

Bei SchülerInnen, die nicht im Haushalt der Personenberechtigten leben, ist das Einkommen des Personenberechtigten zur berücksichtigen, in deren Haushalt der/ die SchülerIn zuletzt gelebt hat.
Für die Einkommensgrenze ist auch in diesen Fällen maßgebend, ob der/die SchülerIn bei beiden Eltern oder bei einem Elternteil gelebt hat.

Bei volljährigen SchülerInnen sind an Stelle der Personenberechtigten die unterhaltspflichtigen Eltern oder Elternteile zu berücksichtigen.
Für verheiratete SchülerInnen tritt an Stelle der Personenberechtigten der unterhaltspflichtige Ehegatte, bei SchülerInnen, die sich in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschafts-gesetz befinden, der der/die LebenspartnerIn.

Maßgebend ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres. Auf Antrag kann das Einkommen des Vorjahres und aktuellen Jahres zugrunde gelegt werden, sofern dieses Einkommen niedriger ist.


Wenn Ihr Einkommen die Einkommensgrenze übersteigt, bitten wir die Fahrkarte direkt bei den Verkehrsgesellschaften zu bestellen.



ich habe Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, da



ich einen Antrag auf Lernmittelgutschein bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen für eine kreiseigene Schule gestellt und einen positiven Bescheid für den/die obigen FahrschülerIn erhalten habe. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entspr. Auskünfte bei der zuständigen Stelle einzuholen.



ich die Einkommensverhältnisse in der Anlage (EKN-SBF) mit entspr. Nachweisen dargelegt habe und mein Einkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt (bitte Anlage EKN-SBF beifügen)

ich habe keinen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, da mein Einkommen über der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt



Erklärung
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Fahrkarten an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurückzugeben, sowie bei Nichtrückgabe dem Landkreis Mainz-Bingen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Mit ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen. Dies gilt auch, wenn die besondere Gefährlichkeit des Schulweges aufgrund des höheren Lebensalters der Schülerin / des Schülers nicht mehr gegeben ist. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass die Angaben im Antrag nach § 67 Schulgesetz gespeichert werden.  



Erklärung:
5. Erlass des Eigenanteils
Der monatliche Eigenanteil an den Fahrtkosten wird auf Antrag erlassen, wenn die Personensorgeberechtigten oder der/die SchülerIn Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB 12 (Grundsicherung)erhalten.

Haben die Personensorgeberechtigten keinen gemeinsamen Haushalt, so sind die Verhältnisse desjenigen Elternteils zu berücksichtigen, bei dem der/die SchülerIn lebt und ggf. das Einkommen des/der Partners/in. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragsstellung.


Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt?
Wurde bereits für einen weiteren Schüler oder eine weitere Schülerin der Familie für das gleiche Schuljahr ein Erlassantrag gestellt?
Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antraggemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die nicht mehr benötigten Fahrkarten an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zurückzugeben, sowie bei Nichtrückgabe dem Landkreis Mainz-Bingen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden so wieder Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen. Dies gilt auch, wenn die besondere  Gefährlichkeit des Schulweges aufgrund des höheren Lebensalters der/des SchülerIn nicht mehr gegeben ist. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass die Angaben im Antrag nach § 67 Schulgesetz gespeichert werden, solange sie für die Fahrtkostenübernahme benötigt werden.  Das Informationsblatt für Schülerfahrtkostenübernahme habe(n) ich/wir erhalten.


6. Weitere FahrschülerInnen in der Familie
Anzugeben sind weitere FahrschülerInnen, die eine Fachoberschule Realschule plus, IGS, ein Gymnasium oder eine Berufsbildende Schule besuchen und für die Sie ebenfalls Fahrtkostenübernahme beantragt haben.

Name, Vorname
Schulname, Ort
Klassenstufe im kommenden Jahr
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Die Hinweise und Erläuterungen zu diesem Antrag habe ich zur Kenntnis genommen.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen – Georg-Rückert-Str. 11 – 55218 Ingelheim
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE64ZZZZ00000016180
Mandatsreferenz: 
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt
Eigenanteil Fahrkarte Ausbildung
für den/ die Schüler/in:
(Zu- und Vorname SchülerIn)
zum Besuch der/ des:
(Schule)
(Klassenstufe)
Personensorgeberechtigte/r:
(Zu- und Vorname der/ des Personensorgeberechtigten)
Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift monatlich einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich verpflichte mich, alle Änderungen (z.B. neue Bankverbindung) der in diesem Mandat gemachten Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sollte es durch mein Verschulden zu einer Rücklastschrift kommen, verpflichte ich mich, die daraus entstehenden Gebühren zu tragen.   
Kontoinhaber/in:
Zu- und Vorname (Kontoinhaber/in):
Straße und Hausnummer:
Postleitzahl
IBAN (max. 22 Stellen):
oder
Ich werde den Gesamt-Eigenanteil (Jahresbeitrag), der für jedes Schuljahr neu festgesetzt wird - die Höhe wird jeweils zu Beginn des Schuljahres in einem Informationsblatt mitgeteilt -, auf eines der unten genannten Konten der Kreiskasse Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim, überweisen. Ich verpflichte mich, den Eigenanteil nach Erhalt der Zahlungsaufforderung bis zum Zahlungsziel einzuzahlen.



(Ort, Datum)
(Unterschrift Kontoinhaber/in)
Ort:
BIC
Das SEPA Mandat ist im Original unterschrieben an die Kreisverwaltung zu senden.
Mir ist bekannt, dass der Kostenträger die Fahrkarte Ausbildung einziehen kann, wenn die Lastschrift nicht eingelöst wird.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


SEPA-Lastschriftmandat: 
1. Angaben zur Schülerin / zum Schüler für die/den der Antrag gestellt wird
Name
Vorname
Geburtsdatum
2. Angaben zum Personensorgerecht, zur Haushaltsgemeinschaft und zu weiteren Kindern
Als Personensorgeberechtigte kommen die Eltern, allein erziehende Elternteile und sonstige Personen (z. B. Pflegepersonen mit Sorgerecht) in Betracht (bitte unbedingt alle Personensorgeberechtigten angeben). Ggf. sind des Weiteren - auch ohne eigenes Personensorgerecht - die im Haushalt lebende Partnerin / der im Haushalt lebende Partner eines Elternteils anzugeben. Bei verheirateten SchülerInnen ist nur der Ehegatte aufzuführen.  



Personen-
Gemeinsamer Haushalt
sorgerecht
mit der/ dem Schüler/in 
1. Berechtigte(r)
2. Berechtigte(r):
Sonstige (z. B. Pflegepersonen)
Name
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Name
Vorname
Einkommen
bei verheirateten Schülern oder Schülerinnen
Ehegatte
Zu berücksichtigende weitere Kinder (auch nicht schulpflichtige):
Name, Vorname
Geburtsdatum
ggf. besuchte Schule
- Weitere Kinder sind zu berücksichtigen, sofern die im gemeinsamen Haushalt mit dem/der SchülerIn lebenden Personensorgeberechtigten (oder ggf. die/ der im Haushalt lebende Partnerin/ Partner einer/ eines Personensorgeberechtigten) für diese Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhalten. Bei SchülerInnen, die nicht im Haushalt der Personensorgeberechtigten leben, ist maßgeblich, in wessen Haushalt der/die SchülerIn zuletzt gelebt hat.
- Bei volljährigen SchülerInnen treten an die Stelle der Personensorgeberechtigten die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteile.

Hinweise:
3. Zusätzliche Angaben bei unverheirateten SchülerInnen, die nicht im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils leben
Die Schülerin / der Schüler lebte zuletzt im gemeinsamen Haushalt mit:
- letzter Bescheid über die Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld I)
- letzter Bescheid über die Höhe der bewilligten Leistungen auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach
  dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II)
- letzter Bescheid über die Bewilligung von Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei
  Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe)
- sonstige Belege:
- Einkommensteuerbescheid 
- Arbeitgeberbescheinigungen über den im vorletzten Jahr gezahlten Bruttolohn
- Rentenbescheid
- sonstige Belege:
4.  Angaben zum maßgeblichen Einkommen
Das maßgebliche Einkommen bestimmt sich zusammen mit dem Einkommen des/der SchülerIn

· falls sie/ er im Haushalt bei der Personensorgeberechtigten* lebt nach deren Brutto-Einkommen oder
· falls sie/ er im Haushalt einer/ eines Personensorgeberechtigten* lebt nach deren/ dessen Brutto-Einkommen und ggf. des Brutto-Einkommens der/ des im Haushalt lebenden Partnerin/ Partners
· falls sie nicht im Haushalt einer/ eines Personensorgeberechtigten* leben nach dem Brutto-Einkommen der  Personensorgeberechtigten, in deren Haushalt der/die SchülerIn zuletzt gelebt hat.

Im Jahr
betrug das maßgebliche Einkommen


(bei ausländischen Einkünften den Betrag in der ausländischen Währungseinheit geben).


5. Erklärung
Ich/wir versichere(n) hiermit, dass die oben gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Gleichzeitig bin ich/wir damit einverstanden, dass die Angaben über mein/unseres Einkommen beim zuständigen Finanzamt oder Arbeitsagentur oder meinem/unserem Arbeitgeber überprüft werden können.

Datum:
Als Anhang / auf dem Postweg einzureichen sind:
Nachweise zu den angegeben Einkommen:
Nachweis darüber, dass kein für die Berechnung maßgebliches Einkommen erzielt wurde:
* bei volljährigen SchülerInnen der unterhaltsverpflichteten Eltern oder Elternteile
Sofern der/die SchülerIn verheiratet ist, ist das Brutto-Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten maßgeblich.